03/22
Erhöhung der GIS für leerstehende Wohnungen
Kürzlich wurde mit einer Abänderung des Gesetzestextes zur Gemeindeimmobiliensteuer GIS festgelegt, dass ab 1. Januar 2023 die GIS auf leerstehende Wohnungen sowie ungenutzte Baugründe erhöht werden soll. Damit soll der Wohnungsmangel in Südtirol bekämpft werden. Foto: stock adobe