Ausgabe 01/22 -

Steuerreform der IRPEF

Mit dem neuen Haushaltsgesetz 2022 wurde die Einkommensteuer der natürlichen Personen (IRPEF) überarbeitet. Hauptprofiteur dieser Reform ist die mittlere Einkommensschicht.

Die IRPEF ist eine direkte, persönliche und progressive Steuer auf das Einkommen der natürlichen Personen, die in Italien ansässig sind. Als steuerlich ansässig gelten jene Personen, die den überwiegenden Teil des Jahres (183 Tage) in den Melderegistern der Gemeinde eingetragen sind oder in Italien ihr Domizil oder ihren Wohnsitz gemäß Zivilgesetzbuch haben. Der Besteuerung unterliegen alle Arten von in- und ausländischen Einkünften nach dem sog. Welteinkommensprinzip. 

4 Einkommensstufen und geänderte IRPEF-Steuersätze

Die Grundlage für die Besteuerung bilden nicht mehr die bisherigen fünf Einkommensstufen, sondern nur mehr vier und das mit geänderter Staffelung und geänderten Prozentsätzen. Die beiden ursprünglichen Einkommen von 55.000 und 75.000 Euro sowie die Steuersätze 38 % und 41 % wurden durch einen Betrag von 50.000 Euro und einen Steuersatz von 35 % ersetzt. Künftig werden folgende IRPEF-Steuersätze (im Vergleich zu 2021) auf Einkommen angewandt:

Steuerreform IRPEF

Im Vergleich zur alten Staffelung kommen rein rechnerisch alle Steuerzahler in den Genuss einer Steuerersparnis. Am meisten profitieren jene, die ein steuerliches Einkommen zwischen 35.000 Euro und 70.000 Euro im Jahr erzielen.


Neue Steuerabsetzbeträge

Die Steuerabsetzbeträge für Arbeitnehmer, Rentner, Selbstständige und sonstige gleichgestellte Einkommen wurden neu festgelegt. Die ursprünglichen Absetzbeträge für zu Lasten lebende Kinder bis 21 Jahren wurden abgeschafft und werden ab März im sog. neuen „assegno unico“ zusammengefasst. 

Zeitliche Anwendung

Die neue Besteuerung kommt erstmals für Einkommen des Jahres 2022 zur Anwendung. Die konkreten Auswirkungen der IRPEF-Reform werden laut Gesetz ab März 2022 ersichtlich sein. Damit will man den Softwarehäusern genügend Zeit für die Umstellung einräumen.


Dott. Thomas Weissensteiner,
Bereich Steuerrecht, Raiffeisenverband