Ausgabe 01/21 -

Unfallschutz für Berufseinsteiger

Gerade für Berufseinsteiger und junge Erwachsene ist private Vorsorge wichtig. Denn die gesetzliche Absicherung ist in vielen Bereichen lückenhaft. Dies trifft insbesondere auch auf den gesetzlichen Unfallschutz zu.

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Mit Berufseintritt sollte man sich Gedanken über die private Absicherung machen. Die Bedeutung der eigenverantwortlichen Vorsorge steigt, da die gesetzliche Absicherung in vielen Bereichen unzureichend ist. Zudem endet häufig mit dem Auszug aus dem Elternhaus die private Mitversicherung bei den Eltern. Berufseinsteiger sind in diesem Moment aufgefordert, sich in vielen Bereichen das erste Mal abzusichern: Zu den wichtigsten Versicherungen zählt die Privathaftpflichtversicherung. Auch an die Absicherung der eigenen Unversehrtheit und Arbeitskraft sollte gedacht werden, schließlich sichern sie Einkommen und Lebensstandard.


Finanzielle Folgen von Unfällen abdecken

Unfälle gehen meist glimpflich aus. Im Ernstfall können sie jedoch auch zu Arbeitsunfähigkeit, Verdienstausfall oder gar zum Tod des Familienerhalters und damit zum Wegfall des Familieneinkommens führen. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt die Folgen von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ab. Wann sie greift, ist klar geregelt.
Der Anspruch auf die Leistungen reicht allerdings nicht immer für die Sicherung des Lebensstandards aus. „Der gesetzliche Unfallschutz weist klare Grenzen auf“, unterstreicht Christian Oberrauch, Finanzerzieher im Raiffeisen Versicherungsdienst: „dieser greift beispielsweise nur bei Unfällen, die sich entweder am Arbeitsplatz oder auf dem direkten Weg zur Arbeit ereignen“. Im Freizeitbereich hingegen sind gerade Berufseinsteiger nicht abgesichert. Selbst wenn der Arbeitsvertrag in der Tasche ist und die erste Berufserfahrung gesammelt wird, können sich Berufseinsteiger noch nicht ganz auf den gesetzlichen Unfallschutz verlassen. Denn Arbeitnehmer und Freiberufliche, die in der Pflichtpensionskasse (z.B. INPS) eingeschrieben sind, haben erst nach 5 oder 10 Beitragsjahren Anrecht auf die Leistungen.

Beratung schafft Klarheit

Ein ausführliches Gespräch mit dem Berater in der Raiffeisenkasse schafft Klarheit darüber, wo Absicherungsbedarf besteht. Auch wenn es bitter klingen mag: Es zahlt sich aus, bereits zu Beginn der beruflichen Laufbahn ihr mögliches vorzeitiges Ende mitzudenken und einen privaten Unfallschutz abzuschließen. Dieser greift, wenn auch junge Erwachsene aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft gar nicht mehr, oder nur teilweise, ihren Beruf ausüben können und zwar unabhängig davon, wann oder wo sich der Unfall ereignet.