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Nur Haftpflichtversicherte dürfen auf die Piste
Auf Südtirols Skipisten gelten bereits seit zwei Jahren verschärfte Sicherheitsvorschriften: Neben einer Helmpflicht für minderjährige Ski- und Rodelfahrer ist gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 40 vom 28.02.2021 auch ein Haftpflichtversicherungsschutz gesetzlich vorgeschrieben. Damit wird das Haftungsrisiko für Personen- und Sachschäden, beispielsweise bei Skiunfällen, auf den Pisten versichert.