Ausgabe 06/22 -

Wintersportler müssen sich besser absichern

Bereits seit Jahresbeginn gilt: Das Betreten der Pisten ist nur mit gültiger Haftpflichtversicherung möglich. Wer noch keine hat, kann diese ab jetzt über die Raiffeisen App auch als Tages-Polizze abschließen.

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Das neue Wintersportdekret (GvD 40/2021) zielt darauf ab, die Sicherheit bei der Ausübung von verschiedenen Wintersportarten in Italien zu erhöhen. Unfälle, die sich auf den Pisten ereignen, sollen mit der Einführung der obligatorischen Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Damit wird das finanzielle Risiko für den Verursacher verringert. Zudem sind Minderjährige verpflichtet, einen Schutzhelm zu tragen.Die Pflichtversicherung betrifft nicht nur Skifahrer, sondern generell alle Sportler, welche die Pisten betreten, dazu zählen auch Rodler, Schneeschuhwanderer sowie Ski- oder Pistentourengeher, die nach der Skitour über Pisten abfahren.

Haftpflicht: Ein absolutes Muss für jeden!

 

Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar. „Sie deckt ein existenzbedrohendes Risiko ab und zählt zu den grundlegenden Versicherungen, die nicht nur sportlich aktive Personen abschließen sollten“, erklärt Werner Müller, Versicherungsberater im Raiffeisen Versicherungsdienst. Viele Raiffeisen Versicherungskunden verfügen bereits über diesen wichtigen Schutz und können damit jederzeit auf die Piste. Die Garantie „Private Haftpflichtversicherung“ („RC della vita privata“) ist in den Multirisk-Polizzen der Versicherungsgruppe Assimoco rund ums Wohnen zum Schutz von Haus und Familie oder jenen zur Absicherung des landwirtschaftlichen Betriebes enthalten. Für Familien empfiehlt Berater Müller eine Deckungssumme von mindestens zwei Mio. Euro, wobei es stets die individuelle Lebenssituation zu berücksichtigen gilt. „Allen Sportbegeisterten rate ich zudem zum Abschluss einer Unfallversicherung“, ergänzt Müller, „denn ein schwerer Unfall auf der Piste kann oft anhaltende gesundheitliche Folgen und finanzielle Belastungen mit sich bringen, die mit der privaten Unfallversicherung abgedeckt sind.“

NEUE VERSICHERUNG: „Raiffeisen Ski-Haftpflicht“

 

„Auch wenn die private Haftpflichtversicherung nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, stellt sie eine grundlegende Versicherung dar, daher empfiehlt sich stets der Abschluss als Jahresvertrag“, betont Berater Müller. Für all jene, die über keinen Haftpflichtversicherungsschutz verfügen, besteht ab Dezember die Möglichkeit, die für den Wintersport obligatorische Versicherung abzuschließen und zwar online über die Raiffeisen App. Die neue Versicherung „Raiffeisen Ski-Haftpflicht“ der Assimoco-Gruppe kann dabei für eine zeitlich begrenzte Dauer (auch als Tages-Polizze) in Anspruch genommen werden.

Nachweis Versicherung

Die Raiffeisenkasse vor Ort bescheinigt das Bestehen des Haftpflicht- Versicherungsschutzes. Dieser Nachweis kann allen versicherten Wintersportlern ausgehändigt werden, sofern die Garantie „Private Haftpflicht“ aktiviert und die Prämie für das laufende Jahr beglichen wurde.