Ausgabe 03/23 -

Ab in den Urlaub

Sommerzeit ist Reisezeit. Hier finden Sie einige Tipps und Hinweise zu Versicherungen, damit Sie Ihren Urlaub unbeschwert genießen können.

Angela Bonetti, Raiffeisen Versicherungsdienst

Die gute Meldung vorweg: „Wer sich ganzjährig ausreichend absichert, der braucht auch auf Reisen wenig zusätzliche Versicherungspolizzen,“ betont Angela Bonetti, Verantwortliche im Schadenbüro Raiffeisen Versicherungsdienst – Assimoco und verweist auf den Haftpflichtversicherungsschutz. Trotzdem sollten sich Urlauber vor Reiseantritt die Zeit nehmen, ihren Versicherungsschutz zu prüfen.

Urlaubszeit ist Einbruchzeit

Wenn verreist wird, sollte auch das eigene Heim „reisefertig“ gemacht werden. „Dazu gehört die gute Verriegelung von Außentüren und Fenstern, auch jenen in den oberen Stockwerken“, rät Bonetti. „Ein gekipptes Fenster könnte dazu führen, dass die Leistung von der Versicherung nicht erstattet wird.“ Ersatzschlüssel sollten nie unter der Fußmatte versteckt werden, sondern besser Freunden oder Nachbarn anvertraut werden. Man sollte vorab prüfen, ob die Hausratversicherung die Garantie für Einbruch enthält.

Schutz im Straßenverkehr

Bei Unfällen mit dem eigenen Pkw im europäischen Ausland sollte stets der Europäische Unfallbericht ausgefüllt werden. „Je vollständiger das Formular mit Angaben zum Unfallhergang ausgefüllt wird, umso besser“, weiß Bonetti, „denn der Bericht wird von Behörden und Versicherungen als Beweismittel anerkannt und erleichtert die Schadenauszahlung.“ Hilfreich sind auch Fotos von der Unfallstelle und den Unfallfahrzeugen. Eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung erleichtert die Abwicklung von Autounfällen im Ausland. Wird ein Mietwagen gebucht, sollte sich der Lenker schon vor der Buchung über den optimalen Versicherungsschutz informieren und im Besitz einer Kreditkarte sein.

Kranken- und Unfallschutz

Wer einen privaten Unfall- und Krankenschutz abgeschlossen hat, ist in der Regel weltweit abgesichert – auch in Ländern außerhalb Europas wie den USA, Thailand oder Australien. Krankenhausaufenthalte im Ausland sind damit finanziell abgedeckt. Versicherungs­expertin Bonetti verweist darauf, dass im Fall von medizinischen Notfällen im Ausland vielfach die Spesen in bar vorgestreckt werden müssen. Die Rückerstattung erfolgt dann über den Versicherer. Vor Reiseantritt in Übersee-Staaten ist es wichtig, den bestehenden Versicherungsschutz abzuklären und eventuell um eine Auslandskrankenversicherung zu ergänzen.

Hohes Kostenrisiko: Rücktransport

Wer im Urlaub schwer erkrankt oder einen Unfall erleidet, dabei geborgen werden muss und einen Rücktransport ins Heimatland benötigt, ist einem hohen finanziellen Risiko ausgesetzt. Dieses spezielle Risiko wird nur zum Teil von der privaten Unfall- oder Krankenversicherung über- nommen. Eine umfassende Abdeckung ist beispielsweise mit der Mitgliedschaft beim Weißen Kreuz inkludiert. Auch klassische Reiseversicherungen, die für eine begrenzte Dauer gültig sind, bieten „Rundum-Sorglos-Pakete“, welche dieses spezielle Risiko übernehmen. Sie bieten auch Schutz bei Reiseabbruch oder -rücktritt und können direkt bei der Reisebuchung abgeschlossen werden.

Schutz für dich und die Umwelt

ONLINE-KUNDENPORTAL

Der persönliche Kundenbereich der Assimoco ermöglicht den Zugriff auf die gesamte Versicherungsposition. Auch auf Reisen besteht jederzeit die Möglichkeit:

  • Polizzennummern abzurufen
  • versicherte Deckungen und Summen zu überprüfen
  • Kontakt mit der Raiffeisenkasse/Agentur aufzunehmen
  • eine Online-Schadenmeldung durchzuführen

VERSICHERUNGSSCHUTZ – NÜTZLICHE INFOS

Immer wieder kommt es vor, dass Reisende zwar versichert sind, im Unglücksfall aber nicht wissen, wo. Es empfiehlt sich deshalb, vor Urlaubsantritt eine Liste mit folgenden Telefon- und Versicherungsnummern anzulegen:

  • Unfallversicherungs-Nummer
  • Private Krankenversicherungs-Nummer
  • Telefonnummern zum Sperren der Bank- und Kreditkarte

 

Bei Reisen mit dem eigenen Auto:

  • Assimoco-Assistance – Persönliche Betreuungsdienste: Grüne Nummer
  • Zusätzlich sollte der Europäische Unfallbericht mitgeführt werden.