Ausgabe 04/17 -

Sportversicherung: Welcher Schutz ist sinnvoll?

Sport ist gesund. Soweit die gute Nachricht. Aber wer Sport treibt, setzt sich auch zusätzlichen Risiken aus. Wer sportlich aktiv ist, sollte sich darüber im Klaren sein, dass die gesetzliche Unfallversicherung bei Unfällen in der Freizeit nicht zahlt.

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„Die gesetzliche Unfallversicherung greift hier nicht, weil sie in der Regel nur Arbeits­unfälle deckt“, erklärt Norbert Spornberger, Leiter der technischen Abteilung im Raiffeisen Versicherungs­dienst. Dabei passieren 60 Prozent aller Unfälle in der Freizeit und zu Hause.
Aktive Personen und Freizeitsportler sind mit einer privaten Unfallversicherung gut abgesichert. Der Raiffeisen-Unfallschutz kommt, neben einer Leistung im Invaliditätsfall oder dem Hinter­bliebenenschutz im Todesfall, auch für Unfallkosten wie chirurgische Eingriffe, Physio­therapien, ­diagnostische Untersuchungen oder Spesen für den Krankenhausaufenthalt bei ­freier ­Krankenhaus-Wahl auf.

Sportart der Versicherung melden

Männer verletzen sich besonders oft beim Fuß­ballspielen, Frauen beim Skifahren und beim Reiten. Da Reiten unter die gefährlichen Sportarten fällt, deckt die Unfallversicherung im Schadenfall nur bedingt. „Wir zählen Reiten, Tauchen oder auch Eishockey zu den gefähr­lichen Sportarten, die über eine eingeschränkte Deckung verfügen; Flugsportarten wie beispielsweise Skydiving, Base Jumping, aber auch ­Wildbachtouren oder Canyoning zählen hingegen zu den Extremsportarten, die nicht abgedeckt sind“, so Unfall-Experte Spornberger. Er weist darauf hin, dass Freizeitsportler stets mit ihrer Ver­sicherung klären sollten, ob ihre Sportart im ­Versicherungsschutz eingeschlossen ist. „­Manchmal genügt es schon, der Versicherung die ausgeübte Sportart mitzuteilen.“

Ihr Ansprechpartner
in Ihrer Raiffeisenkasse

Sport im Verein

Bei Vereinssportlern hingegen gilt: Die meisten heimischen Sportvereine sind Mitglied beim ­Verband der Südtiroler Sportvereine (VSS). Der VSS hat eine fakultative Unfallversicherung abgeschlossen, die Unfälle abdeckt, die der Sportler bei Ausübung von Wettkämpfen, Meister­schaftsspielen, beim Training sowie während der ­­Hin- und Rückfahrt erleidet. Versichert sind zudem auch alle anderen, in den Bereich des ­Sportvereines fallenden Tätigkeiten, wie etwa die Mit­arbeit bei Veranstaltungen und Festen,
ergänzt ­Versicherungsexperte Spornberger.

Tipps für Sportler

  • Taucher, Reiter und Fans anderer unfallträchtiger ­Sportarten ­sollten eine Unfallversicherung wählen, bei der ihr Sport ­mitversichert ist. Hier gibt es Unterschiede zwischen den verschiedenen Versicherern.
  • Betreiber von Luftsportarten wie Segelflieger, Fallschirmspringer oder Paragleiter sowie Teilnehmer von Motorsport-Rennver­anstaltungen brauchen in der Regel eine Zusatzversicherung.
  • Sportler, die bei einem nationalen Sportverband eingeschrieben sind, sollten sich über den Umfang dieses Versicherungsschutzes informieren.
  • Wer einen Sportunfall erleidet, sollte das sofort seiner Versicherung melden, ansonsten gefährdet er seinen Versicherungsschutz.

 


Mit Sicherheit gut vorgesorgt – Schutz vor Risiken

Versicherung als Vss-Sportverein

Über die Mitgliedschaft sind VSS-Sportvereine automatisch versichert, und zwar …

… mit einer ­Haftpflicht­­ver­sicherung für die angeschlossenen Sport­vereine mit ihren ­Sektionen und allen, rund 85.000 ­Vereinsmitgliedern.

… mit einer Strafrechtsschutzversicherung für die Präsidenten, Vorstandsmitglieder, Sektionsleiter, Trainer, Betreuer und Mitarbeiter der VSS-Mitgliedsvereine.

Wie viele Schäden werden gemeldet?
Pro Jahr werden 15 ­Schäden (Durchschnitt der letzten 5 Jahre) bei einer durchschnittlichen Schaden­summe von 13.000 Euro ausgezahlt.


+ freiwillige Unfallversicherung

Die freiwillige Unfallversicherung stellt eine weitere Absicherungsmöglichkeit der VSS-Mitgliedsvereine dar.
Derzeit sind 7.000 Sportler, Sportfunktionäre und Trainer unfallversichert.

Wer kann sich ­versichern? Alle ­aktiven Sportler, unabhängig von ihrem Alter, bei einer Jahresprämie von 20 Euro.

Wie viele Schäden werden gemeldet? Pro Jahr werden 170 Schäden bei einer ­durchschnittlichen Schadensumme von 1.000,00 Euro ­ausgezahlt.