Ausgabe 04/21 -

Rundungsregel für Bargeldzahlungen

1- und 2-Cent-Münzen

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Mit dem Gesetzesdekret 24. April 2017 Nr. 50 hat die italienische Regierung neue Rundungsregeln für Barzahlungen eingeführt, die am 1. Jänner 2018 in Kraft getreten sind. Gleichzeitig wurde die Produktion von 1- und 2-Cent-Münzen eingestellt.

 

Die Norm sieht vor, dass der zu zahlende Gesamtbetrag (nicht der einzelne Produkt- preis) auf die nächsten 5 Cent auf- oder abgerundet werden kann.

Die Regel lautet:

  • Beträge, die auf 1, 2, 6 und 7 Cent enden, werden abgerundet,
  • Beträge, die auf 3, 4, 8 und 9 Cent enden, werden aufgerundet.

 

Voraussetzung für die Anwendung der Rundung ist, dass die Zahlung in bar erfolgt. Beträge, die per Zahlkarte/Kreditkarte oder mit dem Handy bezahlt werden, sind von den Rundungen NICHT betroffen. Die Münzen zu 1 und 2 Cent verlieren ihre Gültigkeit als Zahlungsmittel nicht und können weiterhin verwendet werden.