Ausgabe 01/20 -

Finanziell abgesichert?

Die Risikoabsicherung ist – neben dem frühzeitigen Aufbau einer Zusatzrente fürs Alter – gerade für Frauen und Mütter ein wichtiges Thema. Leider unterschätzen Frauen oft ihren Absicherungsbedarf. Es lohnt sich, genauer hinzuschauen.

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„Ein Großteil der Frauen ist sowohl vor als auch nach der Pensionierung unzureichend abgesichert und finanziell vom Partner abhängig“, betont Christian Oberrauch, zertifizierter Finanzerzieher im Raiffeisen Versicherungsdienst. Die Erwerbsbiographien von Frauen – besonders die Auszeiten für Kindererziehung oder die Arbeit in Teilzeit – tragen zu teils prekären Vorsorgesituationen von Frauen bei.

Geringe Versicherungszeiten

Meistens haben Frauen durch die Unterbrechungen im Berufsleben oder durch die Teilzeit- und Nebenjobs weniger durchgängige Versicherungszeiten vorzuweisen. Dieser Umstand sowie ein geringes Einkommen oder oft gar kein Gehalt wirken sich jedoch doppelt nachteilig aus: zum einen auf die künftige Rentensituation und zum anderen auch auf die staatlichen Absicherungsmaßnahmen.


Achtung Vorsorgelücken!

Von der gesetzlichen Unfallversicherung sind beispielsweise Hausfrauen, Arbeitslose oder Studentinnen ausgeschlossen. Denn diese versichert ausschließlich Berufstätige an ihrem Arbeitsplatz und auf dem direkten Hin- und Rückweg davon. Die wirtschaftliche Leistung besteht in der Auszahlung einer Rente bei einer Invalidität ab 11 %, die aufgrund der Einkommenshöhe festgelegt wird. Bei einem geringen Einkommen bedeutet dies eine Mini-Rente.

Über große Lebensrisiken nachdenken

Auch die neuen Familienmodelle sowie das Zusammenleben ohne Trauschein oder im Patchwork-Modell bringen neue Risiken bzw. Verantwortungen für Frauen mit sich. Eine Hinterbliebenenrente steht der verwitweten Partnerin nur dann zu, wenn sie verheiratet war. Dies gilt übrigens auch für die Erbberechtigung. „Vielfach ist das nicht bekannt oder mit dem Thema wird zu sorglos umgegangen“, mahnt Oberrauch.

Selbstverantwortlich handeln

In der Beratung geht es vor allem darum, die finanzielle Situation der Kundin (wenn
vorhanden, jene der gesamten Familie) zu analysieren, bestehende Vorsorgelücken ausfindig zu machen und diese mit privaten Vorsorge- und Absicherungsmaßnahmen zu schließen. Zu den unverzichtbaren Versicherungen für Frauen zählen grundsätzlich jene, welche die eigene Existenz und jene der Hinterbliebenen absichern wie ein privater Unfallschutz oder eine Ablebensversicherung. Auch der Schutz der eigenen Gesundheit mit einem privaten Krankenschutz sowie der Schutz des Eigentums mit den klassischen Versicherungen wie Feuer-, Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherungen zählen dazu.

Mit Sicherheit gut vorgesorgt – Schutz vor Risiken

Quelle: RVD

Gesetzliche Unfallversicherung (INAIL):

Leistungen für Berufstätige (Angestellte/Selbständige) am Arbeitsplatz sowie für Hin- und Rückweg

 

1) Invalidenrente
2) Hinterbliebenenrente
3) Unfallgeld für Entlohnungsausfall

Weitere gesetzliche Abfederungsmaßnahmen (INPS/NIFS):

Leistungen für Berufstätige (Angestellte/Selbständige) während der Arbeitszeit und in der Freizeit

 

1) Invalidenrente
2) Arbeitsunfähigkeitsrente
3) Hinterbliebenenrente

 

Voraussetzung sind Versicherungszeiten: für 1) und 2) müssen in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Beitragsjahre vorgewiesen werden können, für 3) enfällt diese Regelung, sofern 15 Beitragsjahre vorliegen.


Achtung: Die Leistungen aus den staatlichen Vorsorgemaßnahmen sind für die Sicherung des Lebensstandards nicht immer ausreichend!

Private Vorsorgemaßnahmen:

Umfangreicher Versicherungsschutz in den Bereichen:

 

  • Schutz der eigenen Existenz
  • Schutz der Hinterbliebenen
  • Schutz der Gesundheit
  • Schutz des Eigentums

 


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