Ausgabe 06/21 -

Die Haftpflicht ist Pflichtprogramm – bald auch für Skifahrer

Alex Nössing vom Raiffeisen Versicherungsdienst unterstreicht die Bedeutung der Haftpflichtversicherung und die Bedeutung einer ausreichenden Deckungssumme.

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Herr Nössing, welche Versicherung hat oberste Priorität?

Alex Nössing: Wenn es um existenzielle Risiken geht, sehen wir, dass einige Kunden falsche Prioritäten setzen und über keine private Haftpflichtversicherung verfügen. Diese Abdeckung zählt ganz klar zu den grundlegenden Versicherungen. Man darf nicht vergessen: Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür im Zweifel unbegrenzt und mit seinem gesamten Privatvermögen.

 

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Als Richtlinie für Familien empfehlen wir generell eine Absicherung in Höhe von mindestens 2 Mio. Euro, wobei stets die individuelle Lebenssituation zu berücksichtigen ist. Wer bereits eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, sollte diese von Zeit zu Zeit überprüfen lassen.

Am 1. Januar 2022 tritt in Italien das neue Gesetz über die Sicherheit im Wintersport in Kraft …

Um im Winter 2022 Ski fahren zu können, ist eine gültige Haftpflichtversicherung notwendig. Dies wurde durch das gesetzesvertretende Dekret Nr. 40/2021 festgelegt, das unter anderem die Verpflichtung einer privaten Haftpflichtversicherung für alle Personen vorsieht, die ab dem 1. Januar die Skipisten betreten.

 

Gilt die Haftpflichtversicherung der Raiffeisenkunden auch für die Skipiste?

Ja, dies kann ich zum jetzigen Zeitpunkt bestätigen. Jeder Raiffeisenkunde, der die private Haftpflichtversicherung der Assimoco über die Raiffeisenkasse abgeschlossen hat, war bisher und ist damit auch ab Januar 2022 für das Pistenskifahren versichert.