100-Euro-Startguthaben zum 18. Geburtstag
Raiffeisen unterstützt junge Menschen beim Aufbau ihrer Zusatzvorsorge.
Mit 18 beginnt ein neuer Lebensabschnitt – mit vielen neuen Freiheiten, aber auch mehr Eigenverantwortung. Es ist auch ein guter Zeitpunkt, sich mit der eigenen finanziellen Zukunft zu beschäftigen. Denn je früher man mit der privaten Zusatzvorsorge beginnt, desto länger kann das angesparte Kapital wachsen.
Raiffeisen unterstützt junge Menschen dabei mit einem besonderen Startbonus: Alle, die im Jahr 2026 volljährig werden (Jahrgang 2008) und dem Raiffeisen Offenen Pensionsfonds neu beitreten bzw. ab 1. Jänner 2026 bereits neu beigetreten sind, erhalten ein einmaliges Startguthaben von 100 Euro. Der Beitritt zum Raiffeisen Offenen Pensionsfonds muss bis zum 28. Februar 2027 erfolgen. Der 100-Euro-Startbonus wird im Laufe des Jahres 2027 gutgeschrieben. Voraussetzung dafür ist, dass eine Einzahlung von mindestens 25 Euro pro Monat bzw. 300 Euro pro Jahr erfolgt.
70.000 Eingeschriebene – ein starkes Zeichen des Vertrauens
Mit insgesamt 70.000 Eingeschriebenen in Südtirol und einem verwalteten Vermögen von fast 1,6 Milliarden Euro zählt der Raiffeisen Offene Pensionsfonds zu den größten offenen Pensionsfonds Italiens und konnte auch im ersten Halbjahr weiter wachsen. Das verwaltete Vermögen stieg um 8 %, die Zahl der Eingeschriebenen um 6,5 %.
Trotz des schwierigen geopolitischen Umfelds entwickelten sich die Investitionslinien im ersten Semester positiv. Die Investitionslinie „Dynamic“ mit einer Aktienquote von rund 70 % erzielte eine Nettorendite von 5,95 %. Die Linie „Activity“ mit einer Aktienquote von etwa 30 % verzeichnete ein Plus von 3,49 %. Die ausschließlich in Anleihen investierende Investitionslinie „Safe“ lag mit 0,65 % im Plus. Die Performance der Linie „Guaranty“, die eine Kapitalgarantie vorsieht, betrug 0,70 %.
www.raiffeisenpensionsfonds.it
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Neuerungen bei Zusatz-vorsorge und Abfertigung
Mit dem Haushaltsgesetz 2026 (Gesetz Nr. 199/2025) wurden wichtige Änderungen im Bereich der Zusatzvorsorge und der Abfertigung (TFR) eingeführt:
- Größerer Steuervorteil: Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 beträgt der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für Beiträge zur Zusatzvorsorge 5.300 Euro pro Jahr (bisher 5.164,57 Euro).
- Neuregelung der Abfertigung: Neu eingestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im privaten Sektor müssen seit dem 1. Juli 2026 innerhalb von 60 Tagen ab Arbeitsantritt der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber mitteilen, in welchen Pensionsfonds die Abfertigung (TFR) eingezahlt werden soll. Wird innerhalb dieser Frist keine ausdrückliche Entscheidung getroffen, erfolgt automatisch die Einschreibung in den Zusatzrentenfonds, der gesetzlich vorgesehen ist.

