Ausgabe 02/24 -

Verschärfter Kampf gegen die Geldwäsche

Das Europäische Parlament und die EU-Staaten haben sich im Jänner auf ein Paket zur stärkeren Bekämpfung von Geldwäsche geeinigt. Als EU-Parlamentarier ist Herbert Dorfmann direkt in die Gesetzgebungsprozesse eingebunden und gibt uns Einblick in die geplanten Maßnahmen.

Herr Dorfmann, welche Maßnahmen sehen die verschärften Regeln gegen Geldwäsche vor?

Herbert Dorfmann: In erster Linie geht es darum, EU-weite Vorschriften und Mechanismen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festzulegen und umzusetzen. Die Finanzkriminalität erstreckt sich über Staatsgrenzen hinweg, deshalb ist eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit erforderlich. Es wird eine neue europäische Behörde (AMLA) zur Bekämpfung der Geldwäsche eingerichtet, die mit den nationalen Aufsichtsbehörden zusammenarbeitet sowie den Informationsaustausch koordiniert.

 

Ziel ist es, Informationen über wirtschaftliche Eigentümer besser zugänglich zu machen und zu verknüpfen, um verdächtige Transaktionen aufzudecken und zu verhindern. Dafür erhalten zentrale Meldestellen in den Mitgliedsstaaten direkten Zugang zu verschiedenen Datenquellen wie beispielsweise Finanz,- Verwaltungs- und Strafverfolgungsinformationen. Diese Daten werden ausgewertet und bei Unstimmigkeiten an die zuständigen Behörden für Geldwäsche und Terrorfinanzierung weitergeleitet.


Barzahlungen über 10.000 Euro sollen in der EU zukünftig verboten werden. Warum?

Die Anonymität und die Schwierigkeit, Bargeld nachzuverfolgen, machen es für Geldwäscher attraktiv, illegale Einnahmen, beispielsweise aus dem Schwarzmarkt oder Drogenhandel, in den legalen Wirtschaftskreislauf zu integrieren. Die Regulierung von Bargeldzahlungen ist deshalb ein wichtiger Schritt im Kampf gegen kriminelle Machenschaften. Die EU-weite Obergrenze liegt in Zukunft bei 10.000 Euro, Mitgliedsstaaten können aber auch eine niedrigere Obergrenze festlegen. Für Italien mit einer geltenden Bargeldobergrenze von 5.000 Euro stellt die neue Regelung keine zusätzliche Einschränkung dar.

Worauf beziehen sich die strengeren Anti-Geldwäsche-Regeln noch?

Neu ist, dass in Zukunft die bestehenden Sorgfaltspflichten auch für einen Großteil des Krypto-Sektors gelten. Anbieter von Krypto-Dienstleistungen müssen Angaben über Auftraggeber und Begünstigte von durchgeführten Krypto-Transfers erheben und zugänglich machen. Zudem müssen Händler von Luxusgütern, Edelmetallen, Flugzeugen und Kulturgütern – also überall wo große Mengen an Geld zirkulieren – verstärkte Sorgfaltspflichten einhalten und verdächtige Aktivitäten melden. Später werden auch Profifußballvereine und -agenten verstärkten Sorgfaltspflichten unterliegen, es sei denn, Mitgliedsstaaten stufen die Branche in ihrem Land als geringes Risiko ein.


Wann treten die neuen Maßnahmen in Kraft?

Als erstes erfolgt die Annahme des finalen Textes im Europäischen Parlament und im Rat, anschließend erfolgt die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Maßnahmen treten nach drei Jahren in Kraft.

Geldwäsche in Zahlen:

Globale Schätzung: zwischen 715 Milliarden Euro und 1,87 Bio. Euro des weltweiten BIP (2–5 %)

Schätzung für EU: zwischen 117 und 210 Milliarden Euro an verdächtigen Transaktionen


Was ist Geldwäsche?

Von Geldwäsche spricht man, wenn Kriminelle Geld oder Vermögenswerte, die aus illegalen Aktivitäten wie Korruption, Diebstahl, Drogen- und Waffenhandel sowie Steuerhinterziehung stammen, in den legalen Finanzkreislauf einspeisen, um ihre illegale Herkunft zu verschleiern. Diese Transaktionen und Zahlungen erfolgen außerhalb der regulären Aufsichtsmechanismen.

  • alternativer Zahlungsverkehr (Netze, die Geld erhalten, um es fernab der Regulierungsaufsicht an Dritte weiterzugeben)
  • Bargeldschmuggel
  • Missbrauch legaler Unternehmensstrukturen Geldkuriere (Personen werden angeworben, um Überweisungen von illegal erworbenen Geldern zwischen Bankkonten vorzunehmen)
  • Missbrauch von Krypto-währungen (Transaktionen auf Märkten im Darknet)
  • Geldwäsche durch hochwertige Produkte