02/25
Erleichterungen beim Erwerb der Erstwohnung
Mit Jahresanfang wurden die Voraussetzungen für den Erwerb der Erstwohnung für all jene abgeändert, die bereits in Besitz einer Erstwohnung sind und eine neue Erstwohnung kaufen wollen. Bisher musste die bereits besessene Wohnung innerhalb eines Jahres ab Kauf der neuen Erstwohnung veräußert werden. Ab 2025 wurde diese Frist auf zwei Jahre verlängert.