Ausgabe 01/24 -

Nur Haftpflichtversicherte dürfen auf die Piste

Auf Südtirols Skipisten gelten bereits seit zwei Jahren verschärfte Sicherheitsvorschriften: Neben einer Helmpflicht für minderjährige Ski- und Rodelfahrer ist gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 40 vom 28.02.2021 auch ein Haftpflichtversicherungsschutz gesetzlich vorgeschrieben. Damit wird das Haftungsrisiko für Personen- und Sachschäden, beispielsweise bei Skiunfällen, auf den Pisten versichert.

Alle Skifahrenden, die in Italien und folglich auch Südtirol auf die Piste gehen, müssen seit Januar 2022 über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt. Sie betrifft nicht nur Skifahrer, sondern generell alle Wintersportler, welche die Pisten betreten. So müssen auch Rodler, Snowboarder, Schneeschuhwanderer sowie Skitourengeher, die über die Pisten abfahren, versichert sein.


Nicht ohne private Haftpflichtversicherung

Auf der Piste kann eine kleine Unachtsamkeit leicht zu einem Zusammenstoß mit anderen Skifahrern führen. „Wer anderen Personen oder Sachen einen Schaden zufügt, haftet dafür und muss den Schaden ersetzen – das gilt auch für Freizeitsportler auf der Skipiste“, erklärt Angela Bonetti, Verantwortliche im Schadenbüro Raiffeisen Versicherungsdienst – Assimoco. „Vor allem, wenn Menschen verletzt werden, gefährden hohe Schadenersatzforderungen oft die finanzielle Existenz des Verursachers“, betont Bonetti. „In solchen Fällen muss der Unfallverursacher für die Unfallfolgen aufkommen, und zwar für ärztliche Behandlungen, dauernde Invalidität, Verdienstausfall oder Schadenersatz“, fügt Bonetti hinzu. Daher ist eine private Haftpflichtversicherung, die in der Regel eine Versicherungssumme von mindestens 2 Millionen Euro aufweisen sollte, unverzichtbar und auf der Piste eben auch gesetzlich vorgeschrieben. Sie bietet einen guten Schutz, da sie die anfallenden Kosten übernimmt.

Existenzbedrohende Risiken abfedern

Die Pflichtversicherung für die Piste kann für eine zeitlich begrenzte Dauer (z.B. als Tages-Polizze) abgeschlossen werden. „Da die Haftpflichtversicherung existenzbedrohende Risiken abdeckt, empfehlen wir stets den Abschluss einer ganzjährigen Haftpflichtversicherung“, unterstreicht Bonetti. Die gute Nachricht gleich vorweg: Die Hausratversicherung beinhaltet in der Regel die private Haftpflichtversicherung, mit der die ganze Familie inklusive Nachwuchs gegen Haftungsschäden versichert ist. „Mit der Kombination Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung ist der Wintersportler auch im umgekehrten Fall gut abgesichert“, ergänzt Bonetti. „Beschuldigt zum Beispiel ein Wintersportler den anderen unberechtigterweise, an seinem Sturz schuld gewesen zu sein, werden Schadenersatzansprüche abgewehrt sowie die Kosten für eine Strafverteidigung übernommen.“


Nachweis für den Versicherungsschutz

Die Absicherung bei sportlichen Aktivitäten auf der Piste kann kontrolliert werden. Alle Personen, die über die Deckung der privaten Haftpflichtversicherung von Assimoco verfügen, sind auf der Piste abgesichert. Die entsprechende Bestätigung kann in der Raiffeisen-App im persönlichen Kundenbereich von Assimoco heruntergeladen werden. Auf Nachfrage kann die Bestätigung auch von der Raiffeisenkasse zugeschickt oder vor Ort abgeholt werden.