Frauen und Altersrente – Rechtzeitig vorsorgen
Frauen sind bei der gesetzlichen Rente oft benachteiligt. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig mit dem Thema Altersvorsorge zu befassen und eine drohende Vorsorgelücke zu schließen.
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Verena, 35 Jahre, ist eine typische Südtiroler Arbeitnehmerin. Sie unterrichtet an einer Oberschule, ist zurzeit aber wegen der Geburt des zweiten Kindes im unbezahlten Wartestand. Sie erhält für ein Kind Kindergeld (das zweite ist schon zu alt dafür) und hat nach ihrer Rückkehr in die Schulwelt Anrecht auf eine Stammrolle. Seit 2010 zahlt sie in einen Zusatzrentenfonds ein und hat eine zur Hälfte abbezahlte Eigentumswohnung. Soweit alles gut? Nur scheinbar. Denn obwohl Verena eine sichere Arbeitsstelle hat und nicht schlecht verdient, macht sie sich Sorgen um die Zukunft. Speziell um die Rente. „Ich fühle mich da nicht wirklich gut vorbereitet“, sagt sie.
Altersarmut ist weiblich
Und in der Tat – Altersarmut ist eine Gefahr, die vor allem Frauen betrifft. Tatsächlich sind es nach wie vor Frauen, die im Job kürzertreten, um die Kinder zu erziehen oder Angehörige zu pflegen. Sie verdienen im Durchschnitt weniger als Männer und sind häufiger in schlecht bezahlten Berufssparten tätig. Die Zeiten, die Frauen nicht oder in Teilzeit arbeiten, fehlen dann bei der Berechnung der Pension. „Denn wer weniger verdient, zahlt weniger ein und bekommt am Ende weniger Rente“, weiß Rentenexperte Helmuth Renzler.
Die Zahlen sprechen für sich
„Damit ich in Pension gehen kann, bevor ich 70 bin, muss ich als Frau derzeit 41 Jahre und 10 Monate gearbeitet haben, als Mann 42 Jahre und 10 Monate“, erklärt Renzler. „Zusätzlich muss der Rentenbetrag, den ich erhalten werde, für alle Personen, die erst ab dem 1. Jänner 1996 zum ersten Mal rentenversichert waren, mindestens 2,8-mal das Sozialgeld des INPS betragen, das ergibt aktuell einen Pensionsanspruch von 1.290 Euro.“ Dafür muss man rund 380.000 Euro in die Rentenkasse eingezahlt haben. Ein durchschnittlicher Landesangestellter, der 36.000 Brutto im Jahr verdient, aber zehn Jahre lang nur Teilzeit arbeitet, kommt nicht auf 1.290 Euro Pension und muss weiterarbeiten, bis er die Summe erreicht oder in Altersrente darf. Zehn Jahre Teilzeit bedeuten im Endeffekt 10 Prozent weniger Rente – eine bittere Bilanz für viele Frauen am Ende ihres Arbeitslebens.
Nachkauf Studienjahre
Seit Februar 2019 besteht die kostengünstige Möglichkeit des Nachkaufes der Studienjahre (in der Regel Fixbetrag von 5.241,30 Euro pro Studienjahr). Die nachgekauften Studienjahre gelten sowohl für die Voraussetzungen auf einen Rentenanspruch, als auch für die zukünftige Berechnung der Rentenhöhe. Im Haushaltsgesetz 2020 ist auch die Möglichkeit vorgesehen, weitere zehn Jahre an unversicherten Zeiten nachzukaufen. Das hilft vor allem Menschen, die mit zeitlich befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt waren und große Versicherungslücken aufweisen.
Rentenunterschied
Ein männlicher Südtiroler bezieht,
pro Monat, im Schnitt eine Altersrente von
1.433 Euro,
eine Frau nur
735 Euro.
Es gibt Abhilfe
Außer, Frau hat rechtzeitig vorgesorgt. „Bei unseren Beratungen sind Vorsorge und Absicherung immer wieder Thema, und uns ein Herzensanliegen“, sagt Thomas Prieth, Privatkundenberater bei der Raiffeisenkasse Prad-Taufers. „Gerade Frauen sollten frühzeitig eine Zusatzrente aufbauen, zum Beispiel durch den Beitritt zum Raiffeisen Offenen Pensionsfonds, in den der Arbeitnehmerbeitrag, der Arbeitgeberbeitrag, die Abfertigung und zusätzliche Einzahlungen einfließen können. Sollten Frauen kein Einkommen beziehen, so kann der Beitritt zum Zusatzrentenfonds auf individueller Basis erfolgen und der Beitrag von bis zu 5.164 Euro vom Partner als Steuervorteil genutzt werden. Die Region gewährt vor allem Frauen weitere Zuschüsse.
Finanzielle Verantwortung:
Vorsorge für die ganze Familie
Auch Verena findet, der Ehemann oder Lebenspartner müsse Mitverantwortung für die Rentensituation der Frau übernehmen und mitzahlen, denn die Frau verzichtet ja für die Familiensituation auf ihre beruflichen Chancen und ihr eigenes Geld. „Neben einer Verringerung der Altersrente bedeutet das Aussetzen vom Arbeitsleben auch weniger Invalidenrente bei Unfall oder Krankheit und weniger Hinterbliebenenrente für Ehepartner und Kinder. Wer für einen längeren Zeitraum nicht berufstätig ist, hat außerdem keinen Versicherungsschutz bei schweren Freizeitunfällen, die eine Invalidität von 66,6 % und mehr nach sich ziehen“, betont Markus Pretto, zertifizierter Finanzerzieher im Raiffeisen Versicherungsdienst. Eine umfassende Beratung ist auch hier sinnvoll.
Die finanzielle Zukunft in die eigene Hand nehmen
Jede Rentensituation ist anders, wie sich bei der Rentenberechnung durch einen Experten herausstellt. Frauen sollten sich deshalb nicht scheuen, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Um sich eine maßgeschneiderte Altersvorsorge aufzubauen, gibt es viele Möglichkeiten. Neben dem bereits erwähnten Beitritt in einen Zusatzrentenfonds sind Lebens- und Rentenversicherungen sichere Bausteine der privaten Altersvorsorge. Wer seine Familie nach seinem Tod gut versorgt wissen will, wählt eine Kombination aus Kapital- und Ablebensversicherung für eine ausreichende Absicherung und Altersvorsorge.
Für jüngere Sparer ist ein Fondssparplan interessant, sagt Prieth. Mit einem umso höheren Aktienanteil, je jünger man ist. „Die Ausrede, dass geringe Geldbeträge keinen Unterschied machen, gilt nicht. Wer 50 Euro im Monat investiert und seinen Sparplänen 20 Jahre Zeit gibt, wird es bei einer durchschnittlichen Rendite auf ein Vermögen von 25.500 Euro bringen, mehr als die Hälfte davon ist reiner Wertzuwachs durch Zinsen“, sagt Prieth.
Je früher man mit dem Sparen beginnt, desto besser. „Wir machen bei unserer Beratung nach Lebensphasen schon bei der Geburt eines Kindes die Eltern und Großeltern auf die Möglichkeiten der Vorsorge aufmerksam“, unterstreicht Prieth, „und dann immer wieder, wenn die Jugendlichen vom Sparbuch zum Jugendkonto wechseln oder zum ersten Mal eine Arbeitsstelle antreten, bei der Familiengründung oder Heirat.“ Je früher man anfängt, umso besser. Aber auch im mittleren Alter ist Spielraum für Vorsorge gegeben. Alles ist besser, als nichts zu tun und seine finanzielle Zukunft dem Zufall zu überlassen.
RENTENSITUATION – Wer Kinder bekommt, wird bestraft
Rentenexperte Helmuth Renzler warnt vor den Folgen der Teilzeitarbeit. Diese sind viel schlimmer als gedacht. Besonders Frauen und Geringverdiener leiden unter der ungerechten Rentenregelung.
Herr Renzler, leiden Frauen unter niedrigeren Gehältern?
Helmuth Renzler: Nicht unbedingt. Im öffentlichen Dienst gibt es keinen Unterschied, die Verträge sind geschlechtergleich. Den Unterschied macht die Familiensituation. Frauen arbeiten tendenziell mehr in Teilzeit, machen weniger Überstunden und schwieriger Karriere, weil bestimmte Führungspositionen nur in Vollzeit möglich sind.
Das Ergebnis ist dasselbe.
Frauen bekommen im Alter weniger Rente.
Das beitragsbezogene System, das seit 1996 gilt, sagt, je mehr ich einzahle, desto mehr Pension bekomme ich. Wer Teilzeit arbeitet, zahlt weniger ein und holt weniger raus.
… die paar Jahre Teilzeit wird sich eine Frau wohl leisten können.
Nicht unbedingt. Mit dem bis 1996 geltenden Umlageverfahren war Teilzeitarbeit kein Problem, man verlor nicht viel. Heute muss ich aber in meinem Arbeitsleben eine bestimmte Summe in die Rentenkasse einzahlen, um dann in Rente gehen zu können. Wer bei einem durchschnittlichen Gehalt zehn Jahre Teilzeit arbeitet, kommt kaum auf die geforderte Summe.
Ist das den Frauen bewusst?
Leider viel zu wenig. Heute kann sich eine Frau die Teilzeit fast nicht leisten. Und wir werden bald noch viel mehr Altersarmut haben, auch bei Männern.
Ist das gerecht?
Die aktuelle Regelung ist ungerecht! Wer Kinder bekommt, wird beim Pensionsantritt dafür bestraft. Entweder die Gehälter steigen, oder die Rentenbestimmungen ändern sich.
Der 2,8-Parameter muss weg!
Was kann Frau tun?
Um die Auswirkungen halbwegs abzufedern, rate ich privat vorzusorgen, zum Beispiel über eine Zusatzrente. Daran führt kein Weg vorbei.