Rückenwind für nachhaltige Investitionen
Unternehmen, die in Nachhaltigkeit und Innovation investieren, werden vom Land Südtirol mit Zinsbeiträgen unterstützt. Die Fördermaßnahme soll Betriebe zukunftsfähig machen und gleichzeitig die Umwelt schonen.
Ein Tischlereibetrieb möchte seine Werkhalle sanieren, um den Heizenergieverbrauch zu senken. Zugleich soll eine neue CNC-Maschine angeschafft werden, die weniger Strom benötigt und durch präzisere Verarbeitung den Materialverschnitt reduziert.
Ergänzt werden soll das Projekt durch einen geschlossenen Kühlkreislauf, der den Wasserverbrauch verringert, sowie durch E-Lieferfahrzeuge in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach. Diese Maßnahmen sollen langfristig zu deutlich geringeren Energie- und Betriebskosten führen und gleichzeitig die Umweltbilanz des Unternehmens verbessern.
Doch die Umsetzung erfordert erstmal hohe Investitionen. Um diesen Schritt zu erleichtern, unterstützt das Land Südtirol Investitionen in Nachhaltigkeit.
Konkret gewährt das Land Zinsbeiträge für Kleinst-, Klein- und mittlere Betriebe sowie sogenannte Mid-Cap-Unternehmen (bis zu 3.000 Mitarbeitenden) in Südtirol. Im Beispiel kann der Tischlereibetrieb nun ein Darlehen in Höhe von 30.000 bis zu 500.000 Euro mit einer maximalen Laufzeit von zehn Jahren aufnehmen. Der Zinsbeitrag beträgt 2,5 Prozent für 2 Jahre. Bei einem Darlehen von 100.000 Euro sind das 2.500 Euro pro Jahr, bei zwei Jahren somit 5.000 Euro. Bei einem Maximaldarlehen von 500.000 Euro kann die Unterstützung entsprechend 25.000 Euro betragen. Dabei können mehrere Investitionslinien miteinander kombiniert werden. Unternehmen haben also die Möglichkeit, für unterschiedliche Investitionsvorhaben mehrere geförderte Darlehen zu beantragen und folglich mehrfach um Zinsbeiträge anzusuchen. Voraussetzung für die Kreditvergabe ist, dass die Darlehen entweder über eine Garantiegenossenschaft oder durch eine Garantie des Zentralen Garantiefonds („Fondo Centrale di Garanzia“) besichert werden.
ESG-Kriterien und Innovation als Grundlage der Förderung
Voraussetzung für die Förderung sind Investitionen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) sowie in Innovation, wie sie im Einvernehmensprotokoll des Landes Südtirol definiert sind. „Zu den wohl am häufigsten getätigten Investitionen im Umweltbereich werden energie-effiziente Maschinen und Anlagen sowie die Klassiker Photovoltaik und erneuerbare Energien zählen“, schätzt Matthias Schenk. Als Leiter der Abteilung Asset Finance in der Raiffeisen Landesbank Südtirol verantwortet er die Strukturierung und Beratung mittel- bis langfristiger Finanzierungen für Firmenkund*innen. „Die Kriterien für nachhaltige Investitionen gelten für zahlreiche weitere Projekte, zum Beispiel Investitionen in die Automatisierung von Produktionsprozessen, die Dämmung und energetische Sanierung von Gebäuden sowie intelligente Systeme für das Energiemanagement. Auch die Reduktion von Wasser- und Rohstoffverbrauch, die Umstellung auf E-Fahrzeuge, Dachbegrünungen und Regenwassernutzung fallen in diesen Bereich.“
Im sozialen Bereich werden unter anderem Schulungen zu Nachhaltigkeit, Work-Life-Balance und generationengerechten Arbeitsplätzen unterstützt. Ebenso förderfähig sind Investitionen in betriebliche Mobilität, etwa Radinfrastruktur oder nachhaltige Transportlösungen für Mitarbeitende. „Gefördert werden auch Maßnahmen im Bereich Arbeitssicherheit für Mitarbeitende – ein wichtiges Thema, vor allem in der Landwirtschaft und im Handwerk, wo oft schwere körperliche Arbeit zu verrichten ist“, ergänzt Schenk.
Der Bereich Unternehmensführung umfasst Investitionen zur Verbesserung von Transparenz und Steuerung. Dazu zählen die Einführung von ESG-Kriterien in der Beschaffungs- und Investitionspolitik, die Rückverfolgbarkeit von Lieferketten, Emissionskontrollsysteme sowie die stärkere Verankerung von Nachhaltigkeit in unternehmerischen Entscheidungen.
Insgesamt sind 22 Investitionsbereiche im Einvernehmensprotokoll zwischen dem Land Südtirol und den am Programm teilnehmenden Banken definiert. Sie bilden den Rahmen der Maßnahme und sind bewusst breit gefasst, um möglichst viele nachhaltige und innovative Investitionen zu ermöglichen.
Die Bank als Ansprechpartner und Begleiter
Wie läuft ein Förderprozess in der Praxis ab? „Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer kommt in die Bank und beschreibt ihr bzw. sein geplantes Investitionsprojekt in einem der ESG-Bereiche. Wir prüfen das Vorhaben und erstellen gemeinsam das Ansuchen an das Land Südtirol. Auch die Abwicklung des Zinsbeitrags erfolgt direkt über die Bank. Kundinnen und Kunden können somit alles über uns abwickeln, was für sie eine große Erleichterung darstellt“, so Schenk. „Die Gebühren für die Bearbeitung einschließlich Abwicklung des Fördergesuchs sind mit 0,5 Prozent des Darlehensbetrages sehr gering“, ergänzt er. „In unserem Beispiel mit der Tischlerei wären das 500 Euro bei einem Kredit von 100.000 Euro.“ Denn solche Förderungen stehen im Einklang mit den Grundsätzen der Raiffeisenkassen, die als genossenschaftliche Banken die Unterstützung einer nachhaltigen regionalen Entwicklung fest in ihren Grundwerten verankert haben.
Rückenwind für den Klimaplan des Landes
Die Maßnahme ist Teil der langfristigen Nachhaltigkeits- und Innovationsstrategie des Landes. Dabei stehen ökologische Transformation, soziale Verantwortung und gute Unternehmensführung im Zentrum. Diese sollen nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen, sondern als Wachstumstreiber für die regionale Wirtschaft wirken. Das Programm ist bis 31. Juli 2030 angelegt, im Landeshaushalt sind für das erste Jahr 2,5 Millionen Euro dafür vorgesehen. Mit der Fördermaßnahme will das Land Südtirol auch konkrete Impulse für seinen Klimaplan setzen.
Dabei zeigt sich, dass viele Betriebe bereits heute zahlreiche Maßnahmen umsetzen – oft ohne sich dessen im Detail bewusst zu sein. „Es ist erfreulich, dass in den Betrieben derzeit so viel in diesem Bereich umgesetzt wird“, betont Schenk. „Oft wird erst im Zuge der Förderanträge sichtbar, wie viele Investitionen bereits in Richtung Nachhaltigkeit erfolgt sind.“
DAS SAGT DER EXPERTE
Matthias Schenk, Leiter der Abteilung Asset Finance in der Raiffeisen Landesbank Südtirol
„Die Förderung ist für Kundinnen und Kunden einfach und unbürokratisch“. Banken spielen bei der Fördermaßnahme eine wichtige Rolle. Sie fungieren als Bindeglied zwischen Unternehmerin bzw. Unternehmer und dem Land Südtirol und begleiten sie im gesamten Förderprozess.
Wer kann die Förderung nutzen?
Gefördert werden Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen sowie größere Betriebe (Mid-Cap-Unternehmen bis 3.000 Mitarbeitende) mit Sitz oder Produktionseinheit in Südtirol. Auch landwirtschaftliche Betriebe können die Förderung nutzen, zum Beispiel für neue Maschinen wie GPS-gesteuerte Traktoren, zur effizienteren Nutzung von Betriebsmitteln oder sensorgestützte Systeme zur Reduktion und präziseren Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln.
Welche Rolle haben die Banken?
Als Bank sind wir Ansprechpartner und Begleiter im gesamten Förderprozess. Wir sind das Bindeglied zwischen den Unternehmer*innen und dem Land Südtirol. Die Förderung ist breit angelegt, einfach und unbürokratisch für die Kund*innen.
Welchen Vorteil gibt es noch?
Die Zinsbeiträge sind mit anderen Förderungen kumulierbar,
beispielsweise mit staatlichen Förderinstrumenten wie der Sabatini-Förderung oder steuerlichen Abschreibungsanreizen, sofern die einschlägigen Beihilfeintensitäten eingehalten werden. Die Förderung wird als „De-minimis-Beihilfe“* gewährt. Dabei darf die Gesamtsumme aller einem Unternehmen gewährten „De-minimis-Beihilfen“ innerhalb von drei Steuerjahren 300.000 Euro nicht überschreiten. Eine vorzeitige Tilgung der Kredite ist möglich und hat keinerlei Auswirkungen auf den bereits ausbezahlten Beitrag.
Welche Wirkung soll die Maßnahme langfristig haben?
Ziel ist es, den Zugang zu Liquidität zu erleichtern und Investitionen in Nachhaltigkeit und Innovation zu fördern. Dadurch soll die Wettbewerbsfähigkeit der kleineren und mittleren Betriebe in Südtirol gestärkt werden. Viele Unternehmen setzen bereits Maßnahmen um – dieser Förderbaustein soll das Engagement weiter verstärken. Nachhaltigkeit soll dabei als Chance verstanden werden, nicht als Belastung.
*De-minimis-Beihilfen sind kleine Förderbeiträge vom Staat oder Land an Unternehmen, die nach EU-Recht als wettbewerbsneutral gelten.

