Ausgabe 06/25 -

Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen – Was Betriebe jetzt wissen müssen

Im Gespräch mit Firmenkundenberater Alex Nössing wird deutlich: Die neue gesetzliche Pflicht zur Absicherung gegen Naturkatastrophen betrifft nahezu alle Unternehmen in Südtirol – und sie bringt wichtige Fristen mit sich.

Seit dem 31. März 2025 sind Unternehmen, die im italienischen Handels-register eingetragen sind, verpflichtet, eine Versicherung gegen Naturereignisse wie Erdbeben, Überschwemmungen, Hochwasser und Erdrutsche abzuschließen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die wirtschaftliche Wider- standsfähigkeit der Betriebe zu stärken und sie vor den finanziellen Folgen extremer Wetterereignisse zu schützen.

 

Wie Nössing erklärt, gilt die Pflicht unabhängig von der Branche oder dem Sitz des Unternehmens – auch ausländische Firmen mit einer festen Niederlassung in Italien sind betroffen.

Ausgenommen sind lediglich landwirtschaftliche Betriebe im Sinne des italienischen Zivilgesetzbuches, da diese über den nationalen Fonds „Fondo AgriCat“ abgesichert sind.

 

Besonders wichtig sind die gestaffelten Fristen für den Versicherungsabschluss, die sich nach der Unternehmensgröße richten. Großunternehmen mussten sich bereits bis zum 31. März 2025 versichern, mittlere Unternehmen bis zum 1. Oktober 2025, während kleine Unternehmen/Kleinstunternehmen noch bis zum 31. Dezember 2025 Zeit haben.


Die Einstufung erfolgt nach den EU-Kriterien:

  • Kleinstunternehmen haben weniger als 10 Beschäftigte und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro,
  • kleine Unternehmen bis zu 50 Beschäftigte und einen Umsatz oder eine Bilanzsumme von maximal 10 Millionen Euro,
  • mittlere Unternehmen bis zu 250 Beschäftigte, einen Umsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro.

Die „Naturkatastrophenversicherung für Betriebe“ von Assimoco bietet laut Nössing umfassenden Schutz für das Betriebsvermögen – darunter Gebäude, Maschinen, Anlagen, Ausrüstungen und Grundstücke. Besonders attraktiv: Für Kund*innen von Assimoco oder bei Kombination mit anderen Sachversicherungen sind Preisvorteile möglich.

 

Auch wenn keine direkte Verwaltungsstrafe bei Nichteinhaltung der Versicherungspflicht vorgesehen ist, 

warnt Nössing vor den Folgen: Unternehmen ohne gültige Naturkatastrophenversicherung könnten den Zugang zu öffentlichen Fördermitteln, Zuschüssen und finanziellen Erleichterungen verlieren – auch im Katastrophenfall. Das könnte im Ernstfall existenzbedrohend sein. Sein Rat an Mitglieder und Kund*innen der Raiffeisenkassen: „Warten Sie nicht bis zur letzten Minute. Lassen Sie sich frühzeitig in der Raiffeisenkasse vor Ort beraten und prüfen Sie, ob Ihr Betrieb bereits ausreichend abgesichert ist.“

VERSICHERUNGSPFLICHT IN ITALIEN

  • Seit 2025 sind in Italien alle im Handels-register eingetragenen Unternehmen verpflichtet, eine Versicherung gegen Naturkatastrophen abzuschließen.

 

  • Ausgenommen sind nur landwirtschaftliche Betriebe – sie sind über den nationalen Fonds „Fondo AgriCat“ abgesichert.

 

  • Die Schäden durch Naturereignisse wie Hochwasser, Erdrutsche und Erdbeben haben sich in Italien seit den 2000er Jahren nahezu verdoppelt. Allein die Flut in der Emilia-Romagna im Jahr 2023 verursachte Kosten von rund 8,5 Milliarden Euro.*
  • Die Versicherungspflicht gilt gestaffelt:
    • Großunternehmen: seit 31. März 2025
    • Mittelbetriebe: seit 01. Oktober 2025
    • Kleine/Kleinstbetriebe: bis 31. Dezember 2025

 

  • Ohne eine Versicherung könnte im Schadensfall kein Anspruch auf öffentliche Fördermittel bestehen.

 

*Quelle: la Repubblica, „L’Italia fragile del clima estremo“, 22. Oktober 2025