Ausgabe 06/24 -

Für Sicherheit auf der Skipiste

In der Winterzeit häufen sich Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzschäden. Alex Nössing, Kundenbetreuer im Raiffeisen Versicherungsdienst, hebt hervor: Wer anderen Personen oder deren Eigentum einen Schaden zufügt, haftet dafür und muss diesen ersetzen – auch auf der Skipiste.

Seit 2022 ist für das Betreten einer Skipiste in Italien eine gültige Haftpflichtversicherung Pflicht

… Alex Nössing: Ja, neben der Helmpflicht für minderjährige Ski- und Rodelfahrer*innen ist auch ein Haftpflichtversicherungsschutz gesetzlich vorgeschrieben (Gesetzesdekret Nr. 40 vom 28.02.2021). Diese Regelung betrifft aber nicht nur Skifahrer*innen, sondern auch Rodler*innen, Snowboarder*innen, Schneeschuhwanderer sowie Ski- oder Pistentourengeher*innen, die über Pisten abfahren. Eine solche Pflichtversicherung kann über die Raiffeisen-App/ Mynsurance auch für eine zeitlich begrenzte Dauer, beispielsweise als Tagespolizze, abgeschlossen werden.

Wie hoch kann sich ein Schaden auf der Piste belaufen?

Vor allem, wenn Menschen verletzt werden, können hohe Schadenersatzforderungen die finanzielle Existenz des Verursachers gefährden. In solchen Fällen muss der Unfallverursacher oder die Unfallverursacherin für die Unfallfolgen aufkommen – dazu gehören ärztliche Behandlungen, dauernde Invalidität, Verdienstausfall oder Sachschäden. Eine private Haftpflichtversicherung bietet hier einen guten Schutz, da sie die anfallenden Kosten übernimmt. Deshalb empfehle ich den Abschluss einer ganzjährigen Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens zwei Millionen Euro.


Die gute Nachricht vorweg: Raiffeisenkund*innen, die über eine private Haftpflichtversicherung von Assimoco verfügen, sind auch für das Wintervergnügen auf der Piste abgesichert. 

In Kombination mit einer Rechtsschutzversicherung sind Wintersportler bestens geschützt – auch im umgekehrten Fall. Sollte beispielsweise ein Skifahrer unberechtigt beschuldigt werden, für den Sturz eines anderen verantwortlich zu sein, wehrt die Rechtsschutzversicherung Schadenersatzansprüche ab und übernimmt die Kosten für eine Strafverteidigung.


Wie schaut es mit dem Schutz bei Verletzungen aus?

Mit 4.743 Einsätzen in 12 Südtiroler Skigebieten hatte die Pistenrettung des Weißen Kreuzes in der vergangenen Wintersaison viel zu tun. Wenn durch Unfälle dauerhafte gesundheitliche Schäden oder längere Arbeitsausfälle entstehen, entsteht ein Anspruch aus der Unfallversicherung. Dabei gilt: Je höher der Invaliditätsgrad nach dem Unfall, desto höher sind auch die Versicherungsleistungen, die an den/die Versicherte/n ausbezahlt werden. Ski- und Snowboardfahrer*innen haben ein erhöhtes Unfallrisiko.

Eine Unfallversicherung kann existenzbedrohende Risiken abfedern. Sie ermöglicht unter anderem die Finanzierung eines barrierefreien Umbaus der Wohnung, die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen oder den Ausgleich von Vorsorgelücken durch die eingeschränkte Erwerbsfähigkeit. Den notwendigen finanziellen Rückhalt für eine erstklassige medizinische Versorgung in Spezialkliniken ermöglicht hingegen die private Krankenversicherung. Sie übernimmt zudem auch die Kosten für Nachbehandlungen wie Physiotherapie, die vor allem bei häufigen Schulter- oder Knieverletzungen infolge von Stürzen erforderlich sind.

Schutz für dich und die Umwelt

Für alle Raiffeisen-Haftpflichtversicherten:

Nachweis für den Versicherungsschutz auf der Skipiste: 
  • Laden Sie die Eigenerklärung herunter, die Sie ausdrucken und mit den Informationen der zusammenlebenden Familienmitglieder ergänzen können über die
  • Raiffeisen App > Persönlicher Bereich > Versicherungsschutz > Kundenbereich Assimoco
  • Bitte beachten Sie, dass die Absicherung bei sportlichen Aktivitäten auf der Piste kontrolliert werden kann!

Sie haben noch KEINE Haftpflichtversicherung?

Dann können sie diese bequem online abschließen

  • über die Raiffeisen App > Persönlicher Bereich > Versicherungsschutz > Mynsurance Assimoco
  • Haftpflichtschäden
  • Raiffeisen Ski-Haftpflicht
  • Wir empfehlen den Abschluss einer ganzjährigen Haftpflichtversicherung. Sie können die Ski-Haftpflicht aber auch als Tagespolizze abschließen.