Ausgabe 06/21 -

Energiegemeinschaften als Chance

Erzeuger und Verbraucher erneuerbarer Energien können sich zu Energiegemeinschaften zusammenschließen. Damit leisten sie nicht nur einen Beitrag zur lokalen Wertschöpfung und Energiewende, sondern profitieren auch von den geringeren Energiekosten.

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Bürger und Haushalte wie auch Gewerbebetriebe und öffentliche Körperschaften können sich zu Energiegemeinschaften, den sogenannten „Energy Communities“, zusammenschließen und Energie produzieren, verbrauchen, speichern und verkaufen. Damit werden sie, ähnlich wie Mitglieder einer Energiegenossenschaft, zu „Prosumern“, also gleichermaßen zu Stromverbrauchern und Stromproduzenten.

„Eine interessante Möglichkeit, denn nicht jeder Bürger hat die Chance, über eine der meist ländlichen und schon bestehenden Energiegenossenschaften grüne und günstige Energie zu beziehen oder in erneuerbare Energieprojekte zu investieren“, sagt Elisa Brunner, Mitgliedsbetreuerin der Energiegenossenschaften im Raiffeisenverband. Die Möglichkeit der Gründung von Energiegemeinschaften geht auf die Festlegung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie im Jahr 2018 zurück; in Italien wurde diese im Vorjahr mit der Umwandlung des Dekrets der Aufschubverordnung (sog. „Milleproroghe“) ermöglicht.

Der neue Koordinierungsausschuss Energie setzt sich aus Vertretern des Raiffeisenverbandes, der E-Werk-Genossenschaften, der Fernwärme-Genossenschaften und der Biogas-Genossenschaften zusammen.
Koordinierungsausschuss Energie

Schlüssel für die Energiewende

Energiegemeinschaften nutzen regenerative Ressourcen und fördern eine nachhaltige, lokale und saubere Stromproduktion. Sie zielen auf die Senkung der eigenen Energiekosten ab, machen unabhängiger und leisten einen Beitrag zur Klimaneutralität. So können Energiegemeinschaften Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien errichten und den erzeugten Strom vor Ort selbst verbrauchen oder in Speichersystemen einspeisen. Neben Produktion, Verbrauch, Verteilung und Speicherung von erneuerbaren Energien können sie auch Dienste zur Energieeffizienz und diverse Energiedienstleistungen anbieten oder beispielsweise Ladesäulen für Elektrofahrzeuge errichten.

Wer beispielsweise eine Fotovoltaikanlage errichtet, kann in einer Energiegemeinschaft mit seinen Mitgliedern die eigenerzeugte Energie gemeinschaftlich selbst verbrauchen. Die Mitglieder dieser Energiegemeinschaft sind somit direkt vor Ort Abnehmer von sauberem Strom. Das bedeutet, dass sich mehrere Haushalte, Gewerbebetriebe usw. zusammenschließen, auf einem geeigneten Dach gemeinsam eine Fotovoltaikanlage finanzieren und sie die daraus erzeugte Energie gemeinsam nutzen bzw. verkaufen können. Dadurch können Strom- und Netzkosten gespart werden.

Energiegemeinschaften eignen sich auch für Super-Kondominien oder öffentliche Gebäudesysteme wie Schulen, Bibliotheken, Feuerwehrhallen, Bahnhöfe, Dienstleistungsbetriebe und andere Einrichtungen. Hier nehmen lokale und regionale Organisationen, Gemeinden und Lokalkörperschaften eine wichtige Rolle zur Förderung und Entstehung von Energiegemeinschaften ein. Aber auch Landwirte können prüfen, sich zu einer Energiegemeinschaft zusammenzuschließen, um damit die Energiekosten aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit zu verringern.

Potenzial für Genossenschaften

Im Sinne seiner Nachhaltigkeitsstrategie unterstützt der Raiffeisenverband Südtirol die Gründung und Entwicklung genossenschaftlicher Energiegemeinschaften und verfolgt aufmerksam die normative Entwicklung in diesem Bereich.

Interessant erscheinen Energiegemeinschaften und deren Gründung, Förderung und Unterstützung auch für die Mitgliedsgenossenschaften im Raiffeisenverband. Dies speziell auch für Raiffeisenkassen, landwirtschaftliche Genossenschaften oder Sozialgenossenschaften.


Im Rahmen seiner kostenlosen Start-up-Betreuung bietet der Raiffeisenverband dazu professionelle Beratung, Begleitung und Unterstützung an, um gemeinsam Ihre Geschäftsideen zu prüfen und Sie in allen Phasen der Gründung einer Genossenschaft zu begleiten.

Kontaktaufnahme per Telefon: 0471 945 111 oder E-Mail: start-up@raiffeisen.it

Neuer Koordinierungsausschuss Energie

Um die Interessen der Energiegenossenschaften verstärkt zu vertreten und die Zusammenarbeit der Energiegenossenschaften zu fördern, wurde heuer im Raiffeisenverband ein eigenes Gremium, der Koordinierungsausschuss für Energie, gegründet. „Mit dem neuen Koordinierungsausschuss haben wir den Rahmen geschaffen, die Anliegen der Energiegenossenschaften zu koordinieren und zu vertreten sowie die Entwicklungen im Energiebereich im Sinne unserer Mitgliedsgenossenschaften voranzutreiben“, sagt Verbandsobmann Herbert Von Leon.

Auch die Entwicklung der Förderungen hält der Raiffeisenverband im Blick, wie Barbara Passarella, Bereich Schutz und Förderung des Genossenschaftswesens, betont: „Viele Förderungen werden in den kommenden Jahren auslaufen, aber es wird auch in Zukunft Förderungen für Energiegenossenschaften auf staatlicher und Landesebene geben.“