Ausgabe 06/25 -

Begünstigtes Darlehen: Neue Förderschiene ab Jänner

Mit dem begünstigten Darlehen schafft das Land Südtirol gemeinsam mit den Südtiroler Raiffeisenkassen, der Südtiroler Volksbank und der Südtiroler Sparkasse eine weitere Wohnbau-Fördersäule, die ab dem 1. Jänner 2026 zur Verfügung steht.

„Leistbares Wohnen für die einheimische Bevölkerung ist eines der zentralen Themen dieser Legislaturperiode“, betonte Landeshauptmann Arno Kompatscher bei einer Pressekonferenz am 30. Oktober. Mit der heuer genehmigten Wohnreform wurden die Voraussetzungen für die neue Fördermaßnahme geschaffen. Sie ergänzt die klassischen Förderbeiträge für Kauf, Bau und Wiedergewinnung sowie das Bausparen. Voraussetzung für die Gewährung des begünstigten Darlehens ist ein bereits gestellter bzw. gewährter Antrag auf einen Landesbeitrag für Bau, Kauf oder Wiedergewinnung sowie die Bindung gemäß Artikel 39 „Wohnen für Ansässige“.


Fixe Konditionen und Landesbeitrag

Das begünstigte Darlehen kombiniert Sonderkonditionen der Banken mit einem jährlichen Landesbeitrag zugunsten des Darlehensnehmers bzw. der Darlehensnehmerin. Der Landesbeitrag wird auf Basis des Restbetrags des Darlehens gewährt, und zwar für die Hälfte der Darlehenslaufzeit (und maximal für zehn Jahre). Die Raiffeisenkassen, die Sparkasse und die Volksbank haben mit dem Land die Bedingungen für das begünstigte Darlehen festgelegt. Damit unterstützen die größten lokalen Banken alle Südtirolerinnen und Südtiroler, die ein Eigenheim realisieren möchten. „Mit diesem gemeinsamen Schritt bekräftigen wir unser Engagement für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Landes“, betonten Herbert Von Leon (Obmann Raiffeisenverband), Alberto Naef (Generaldirektor Volksbank) und Nicola Calabrò (Generaldirektor Sparkasse).

Das Hypothekardarlehen wird bei einer Laufzeit von 10 bis 25 Jahren zum fixen Zinssatz gewährt, bei 30 Jahren zum variablen. Die Darlehensbeträge reichen von 50.000 bis 250.000 Euro für Einzelpersonen und von 50.000 bis 350.000 Euro für Paare bei Miteigentum. Im Rahmen der Höchstbeträge ist eine Kumulierung mit dem Bausparen möglich. Der Spread liegt bei maximal 0,70 Prozentpunkten für den fixen (EurIRS) und maximal 0,50 Prozentpunkten für den variablen Zinssatz (Euribor). Der Antrag für ein begünstigtes Darlehen kann direkt bei den beteiligten Banken gestellt werden; ein zusätzlicher Antrag für den Landesbeitrag ist nicht nötig.