Ausgabe 01/19 -

Erbschaftsmeldung: ab 2019 nur mehr telematisch!

Die Erbschafts­meldung muss seit 1. Jänner elektronisch verfasst und auf telematischem Weg an die Agentur der Einnahmen übermittelt werden. Die Raiffeisen­­kassen sind dabei behilflich.

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Bei Ableben einer Person müssen die Erben, bis auf wenige Ausnahmefälle, eine Erbschaftsmeldung bei der Agentur der Einnahmen hinterlegen. Dies ist Voraussetzung, um die hinterlassenen Güter auf sich übertragen zu können. Die Erbschaftsmeldung konnte bisher in Papierformat erstellt und in den territorial zuständigen Ämtern der Behörde abgegeben werden.

Im Zuge der Digitalisierung hat die Agentur der Einnahmen 2016 beschlossen, die Erbschaftsmeldungen in Zukunft nur mehr auf telematischem Weg zu akzeptieren. Nach einer Übergangsphase kann die Erbschaftsmeldung seit 1. Jänner ausschließlich elektronisch verfasst und auf telematischem Weg an die Agentur der Einnahmen übermittelt werden. Seit Jahres­beginn werden Meldungen in Papierformat nicht mehr angenommen.


EIGENE SOFTWARE

Für die Ausarbeitung der elektronischen Form hat die Agentur der Einnahmen eine eigene Software zur Verfügung gestellt. Diese ermöglicht es, dem Erben bereits vorab die anfallenden Erbschaftssteuern zu berechnen und gegebenenfalls die Zahlung derselben zu veranlassen. Auch ist eine automatische Umschreibung von Immobilien möglich. Dies gilt allerdings nur für jene Liegenschaften, die in Provinzen liegen, in denen das italienische Liegenschaftsregister gilt. In Südtirol ist die automatische Umschreibung aufgrund des Grundbuchssystems nicht möglich. Die telematische Hinterlegung der digital ­ausgearbeiteten Meldung kann direkt vom Erben vorgenommen werden (falls er über einen Zugang Fisconline oder Entratel verfügt), über das territorial zuständige Amt der Agentur der Einnahmen oder über einen befähigten Intermediär (z. B. Notar oder Wirtschaftsberater) erfolgen. Im Zuge der telematischen Hinterlegung werden vom System anschließend die nötigen Empfangsbestätigungen generiert. Die Vorlage dieser ist nötig, um die Umschreibung der Erbschaftsgüter vornehmen zu können bzw. eine Auszahlung von etwaigen Guthaben bei der Bank zu erlangen.

Die Raiffeisenkassen Südtirols bieten in diesem Zusammenhang ihren Mitgliedern und Kunden eine entsprechende Beratung und Dienstleistung an. Hierbei unterstützt die Raiffeisenkasse die Erben eingehend und erstellt, in Zusammenarbeit mit den Hauptabteilungen Recht und Steuerrecht des Raiffeisenverbandes Südtirol, die digitale Erbschaftsmeldung. Sie organisiert auch deren elektronische Hinterlegung über den telematischen Kanal.

Für nähere Auskünfte steht Ihnen Ihre Raiffeisen­kasse zur Verfügung.