Ausgabe 03/16 -

Alternative zum Kauf: Immobilienersteigerung

Wohnraum ist generell teuer. Die Ersteigerung einer Immobilie stellt eine relativ günstige Form des Eigentumserwerbs dar und wird deshalb immer beliebter, weiß Werner Pfeifer, Wohnbauberater der Raiffeisenkasse Obervinschgau.

Bestätigt wird dieser Trend durch das zunehmende Interesse an Immobilienangeboten aus Versteigerungen im Raiffeisen Immobilienportal „Wohnen in Südtirol“. Wer sich für diese Form des Immobilienerwerbs entscheidet, muss sich mit dem gängigen Ablauf einer Versteigerung vertraut machen und gut vorbereiten. Versteigerungskundmachungen wie Grundbuchdaten, Eckpunkte des Versteigerungsobjekts und vorhandene Gutachten sollten sorgfältig gelesen und geprüft werden. Dies gilt besonders für Bindungen und Klauseln, die auch nach der Versteigerung noch auf der Immobilie lasten. Bleibt beispielsweise nach der Versteigerung ein Fruchtgenuss oder Wohnrecht aufrecht, wird die sofortige Nutzung der Wohnung schwierig.


Immobilie begutachten

Sind alle technischen Details geklärt, ist es wichtig, die Immobilie genauestens zu begutachten. Für den Angebotspreis spielen Baujahr, Zustand der Immobilie und notwendige Investitionen eine große Rolle. Weitere Informationen können im Bauamt der Gemeinde, in der sich das Wohnobjekt befindet, eingeholt werden, zum Beispiel ob alle Genehmigungen eingeholt wurden und es Baukonzessionen, Einschränkungen oder aktuelle Baupläne neben der Immobilie gibt.

Finanzierung klären

Eine Finanzberatung vor Angebotsunter­breitung ist sinnvoll, unterstreicht Wohnbauberater Werner Pfeifer. Dabei werden das maximal verfügbare Budget und die Rückzahlungskraft ermittelt. Eine generelle Kreditgenehmigung ist unbedingt notwendig, denn nach der Anzahlung, die gleich nach der Versteigerung geschuldet ist, muss der restliche Betrag inklusive Steuern und Zusatzspesen innerhalb von 60 Tagen ent­richtet werden.

Modalitäten der Teilnahme

Um mitbieten zu können, muss eine Teilnahmebestätigung ausgefüllt und unterschrieben sowie ein Zirkularscheck über den 10 %igen Betrag der Ausrufsumme als Kaution beigelegt werden. Tipp: Jeder sollte sich an sein selbst gestecktes Gebotslimit halten und sich nicht unter Druck setzen lassen. Denn nicht selten treiben ver­deckte Mitbieter den Preis für Dritte nach oben und beziehen dann einen wesentlichen Anteil am Endpreis.

Weitere Informationen und Unterlagen zu Versteigerungen finden Sie unter www.tribunale.bolzano.it

Aktuelle Versteigerungs­objekte gibt es unter: www.wohnen-in-suedtirol.it

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