Ausgabe 05/25 -

Die Weiterentwicklung des Bausparmodells

Die Verwirklichung des Eigenheims und die Stärkung der Altersvorsorge sind die Hauptziele und zugleich Erfolgsfaktoren des Bausparmodells. Dieses wurde mit der Umsetzung der Wohnreform 2025 neu geregelt und flexibler gestaltet.

Die Nachfrage nach dieser Finanzierungsmöglichkeit ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Die Ausgaben des Landes Südtirol haben sich fast verzehnfacht: von 6 Millionen Euro im Jahr 2015 auf nahezu 55 Millionen Euro im Jahr 2024. Die Raiffeisenorganisation hat maßgeblich zu dieser Entwicklung beigetragen: Der Großteil der Bauspardarlehen der letzten Jahre wurde – dank einer professionellen und umfassenden Wohnbauberatung – von den Raiffeisenkassen vergeben. In den letzten Monaten hat die Raiffeisen Landesbank mit den Raiffeisenkassen intensiv an der Neuregelung des Bausparmodells gearbeitet.

Mit der Umsetzung der Wohnreform 2025 (Beschluss der Landesregierung Nr. 508 vom 8. Juli 2025) wird das Bausparmodell mit Wirkung ab dem 1. September 2025 besonders für unter 36-Jährige, Familien sowie eheähnliche Lebensgemein­schaften durch eine flexiblere Gestaltung der Zugangskriterien und eine Verbesserung einiger Merkmale des Bauspardarlehens attraktiver. Neben der Senkung des Fixzinssatzes von 1,00 % auf 0,70 %, was ein zusätzliches Entgegenkommen der Banken gegenüber ihren Kund*innen darstellt, lassen sich die wichtigsten Änderungen des Bausparmodells wie folgt zusammenfassen:


Für Familien und eheähnliche Lebensgemeinschaften

ist eine kumulierte Einschrei­bedauer in einen vertrags-gebundenen Zusatzrentenfonds von 12 Jahren (mindestens 4 Jahre pro Antragsteller*in) vorgesehen. Bei Familienzuwachs nach Abschluss des Bauspardarlehens besteht die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung der Laufzeit um bis zu 5 Jahre.

Für unter 36-Jährige

ist eine Einschreibedauer in den Zusatzrentenfonds von fünf Jahren vorgesehen. Für diese Personen wird der mögliche Darlehensbetrag durch einen zusätzlichen Faktor erhöht: ein Anteil von bis zu 25.000 Euro der angereiften Zusatzrentenposition wird im Ausmaß des Dreifachen berücksichtigt (bei öffentlich Bediensteten des Vierfachen).

Für ausgewanderte Personen

werden die Voraussetzungen in Bezug auf die Einschreibedauer und die Einzahlungen in den Zusatzrentenfonds flexibler gestaltet. Die Neuregelung des Bausparmodells sieht die ewige Bindung laut Artikel 39 des LG Nr. 9 vom 10. Juli 2018 (Wohnen für Ansässige) bereits für alle Anträge, die ab dem Inkrafttreten der Wohnreform am 20. Juni 2025 eingereicht wurden, vor.


Neu ist zudem das Konzept der Finanzierung einer einzigen Wohnung: Die antragstellende Person sowie der/die Ehepartner*in und die in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebende Person oder die zu Lasten lebenden Kinder dürfen zum Zeitpunkt der Auszahlung des Bauspardarlehens keine anderen Wohn­immobilien in Südtirol besitzen. Davon ausgenommen bleiben Ansuchen für die Wiedergewinnung von Wohnungen. Die Bauspardarlehen werden mit der neu geschaffenen Förderschiene für zinsbegünstigte Darlehen kumulierbar sein. Die Wohnbauberater*innen der Raiffeisenkassen sind bestens gerüstet, um ihren Kund*innen die bestmöglichen Wohnbaufinan­zierungen anzubieten.