Ausgabe 02/18 -

Zum Schutz des Anlegers

MiFID ist eine Richtlinie der Europäischen Union. Sie regelt die Märkte für Finanzinstrumente in Europa. Bereits im November 2007 trat eine erste Fassung, die sogenannte MiFID I, in Kraft. Mit MiFID II wurden ab 3. Jänner 2018 neue, strengere Regeln gültig.

Welches sind die Ziele von MiFID?
Andreas Mair am Tinkhof: Die Richtlinie schafft einen einheit­lichen europäischen Finanzmarkt, bei dem auf allen Handelsplätzen dieselben Bedingungen für den Handel gelten. Damit wird das Investieren erleichtert, die Transparenz verbessert und der Schutz des Anlegers erhöht. Letztendlich geht es darum, das Vertrauen eines ­Anlegers zu gewinnen.

Was ändert sich für den Kunden?
Andreas Mair am Tinkhof: Die ­MiFID stellt den Grundsatz „im besten Interesse des Kunden zu handeln“ in den Vordergrund. Eine Raiffeisenkasse prüft nun noch stärker als bisher die Eignung eines Wertpapiergeschäfts sowie die Angemessenheit der Geldanlage. Dafür muss sie ein einwandfreies Kunden­profil erstellen. Der Kunde wird aufgefordert, mittels eines Frage­bogens Informationen zu seinen Kenntnissen und Erfahrungen bei der Veranlagung in Finanzprodukten zu liefern. Er gibt an, welches Risiko er aufgrund seines Einkommens und seines Vermögens tragen kann bzw. gewillt ist zu tragen und welches seine Anlageziele sind. Besonderes Augenmerk legt der Gesetzgeber auf die „Anlageberatung“. Der Berater muss für diese Leistung qualifiziert sein und seine berufliche Erfahrung und fachliche Kenntnisse nachweisen und sich kontinuierlich weiterbilden. Damit soll sichergestellt werden, dass der Kunde korrekte Informationen erhält und ihm Kosten und poten­zielle Interessenkonflikte um­fassend dargestellt werden.

Ihr Ansprechpartner
in Ihrer Raiffeisenkasse