Ausgabe 03/18 -

Wie Ehrenamtliche abgesichert sind

Die Freiwilligenarbeit in Südtirol wird hauptsächlich über Vereine und ­Verbände organisiert, die in den verschiedensten Bereichen tätig sind. Wie sind ­Menschen, die helfen, abgesichert? Norbert Spornberger, Versicherungsexperte im ­Raiffeisen ­Versicherungsdienst, gibt Antwort.

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Herr Spornberger, viele Menschen ­engagieren sich im Sportverein, in der Katholischen ­Jungschar, Umwelt- oder Flüchtlingsinitiativen. Wie sind Ehrenamtliche versichert?
Norbert Spornberger: Wer sich ehrenamtlich engagiert, ist in der Regel haftpflichtversichert und damit gegen Schadenersatzansprüche versichert und von Fall zu Fall auch unfallversichert. Um von einem Ehrenamt sprechen zu können, müssen jedoch fünf Merkmale erfüllt sein: Die Tätigkeit ist freiwillig und unentgeltlich, wird kontinuierlich und auf organisierte Weise ausgeübt und kommt anderen zugute.

Wer haftet, wenn Ehrenamtliche einen ­Unfall ­haben?
Norbert Spornberger: Der gesetzliche Unfallschutz greift bei ehrenamtlich Tätigen NICHT. Deshalb ist es ratsam, dass der Verband/Verein einen Unfallversicherungsschutz abschließt. Dieser greift bei Unfällen, die sich während der Freiwilligenarbeit sowie auf dem Hin- oder Rückweg vom Wohnort zum Ort, an dem der Ehrenamtliche seine Tätigkeit ausübt, ereignen.

Mit Sicherheit gut vorgesorgt – Schutz vor Risiken

Raiffeisen bietet Versicherungen in allen Lebenssituationen.

Quelle: RVD

Illustration Apfel

Raiffeisen versichert ­Organisationen aus ­unterschiedlichen Sektoren:

Wirtschaft, Handwerk und Landwirtschaft, Zivilschutz, Umwelt, Soziales, Kultur und Sport und verschiedene Veranstaltungen

Illustration Fussball

Anzahl der im Landesverzeichnis ­eingetragenen ehrenamtlich tätigen ­Organisationen: rund. 2.100
Ca. 60 % davon sind über den ­Raiffeisen Versicherungsdienst (RVD) versichert.

Quelle: Amt für Kabinettsangelegenheiten und RVD


Was passiert, wenn ein Ehrenamtlicher aus ­Versehen eine andere Person verletzt oder ­Sachen beschädigt?
Norbert Spornberger: Eine gesetzlich vorgesehene Haftpflichtversicherung für das Ehrenamt gibt es nicht. Zunächst kommt es darauf an, ob jemand für eine Organisation oder einen Verein arbeitet. Der Verband/Verein ist dann in der Pflicht und kommt für den Schaden auf, den ein Ehrenamtlicher anrichtet. Im Zweifel sollten Ehrenamtliche nachfragen, ob ihr Verein auch haftpflichtversichert ist. Vereine und Verbände, die über den Raiffeisen Versicherungsdienst versichert sind, haben für ehrenamtliche Mitglieder eine Sammel-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Versicherung springt für alle Mitglieder ein.

Greift auch eine private Haftpflichtversicherung?
Norbert Spornberger: Grundsätzlich schon, in vielen Tarifen sind Ehrenamtliche über ihre eigene Haftpflichtversicherung geschützt. Leitende Ämter und verantwortliche Tätigkeiten sind jedoch häufig vom Schutz ausgenommen.

Wie werden Vereine und Verbände über den Raiffeisen Versicherungsdienst versichert?
Norbert Spornberger: Zuerst geht es darum, den Absicherungsbedarf der Organisation zu erkennen. Nach Analyse aller vorhandenen Risiken arbeiten wir ein passendes Versicherungskonzept aus. Neben einer Haftpflichtversicherung und dem Unfallschutz empfehlen wir in der Regel auch eine Rechtsschutzversicherung.

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