Ausgabe 03/17 -

Was tun, wenn es kracht?

Ein Moment der Unachtsamkeit, und schon ist es passiert: Der eigene Pkw rammt das vorherige Fahrzeug. Nach dem ersten Schrecken kommt es darauf an, ruhig zu bleiben, mit Bedacht und handeln und den Unfall korrekt zu melden.

Foto: Fotolia

Ihr Ansprechpartner
in Ihrer Raiffeisenkasse

Hand aufs Herz: Wissen Sie, was zu tun ist, wenn Sie in einen Autounfall verwickelt würden? Die Praxis zeigt, dass nur wenige ihre Rechte und Pflichten genau kennen. Wir zeigen in drei einfachen Schritten auf, wie Sie als Autofahrer zu einer schnellen, umfassenden und reibungslosen Schadenabwicklung beitragen können.

Schritt 1: An der Unfallstelle

Vorfall mit Europäischem Unfallbericht dokumentieren

Der Europäische Unfallbericht sollte in jedem Fahrzeug mitgeführt werden. Er ist bei den ­Raiffeisenkassen erhältlich und stellt bei ­Unfällen im In- und im Ausland ein wichtiges Hilfsinstrument dar. Der Bericht ist inhaltlich und grafisch europaweit identisch gestaltet.
Er muss so vollständig wie möglich ausgefüllt werden, damit die Schadensprozedur eingeleitet werden kann. Sofern Übereinkunft bezüglich des Unfallhergangs herrscht, ist es wichtig, auch die Unterschrift vom gegnerischen Fahrzeuglenker einzuholen. Damit wird die Abwicklung ­beschleunigt.
Tipp: Fotografieren Sie nach Möglichkeit die Unfall­stelle und die Fahrzeuge von verschiedenen Standpunkten aus und überprüfen Sie sorgfältig das amtliche Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeuges. Hilfreich ist es auch, Namen und Kontaktdaten von vorhandenen Augenzeugen zu notieren.

Schritt 2: Nach dem Unfall

Schadens­anzeige vervollständigen und einreichen

Die Schadensanzeige ist unmittelbar nach dem Unfall bei der Raiffeisenkasse oder im Bozner Schadenbüro „Raiffeisen Versicherungsdienst – Assimoco“ einzureichen, auch wenn Sie ­glauben, der Unfallverursacher zu sein oder wenn Sie keine Schadensforderung stellen möchten. Die Schadenmeldung sollte nach Möglichkeit eine Reihe von Angaben zum Unfall enthalten.

Schritt 3: Wurde Ihr Fahrzeug beschädigt?

Wählen Sie eine Autowerkstatt in Ihrer Nähe

Falls Ihr Fahrzeug beschädigt wurde und zur Reparatur muss, haben Sie die Möglichkeit, eine mit der Assimoco-Gruppe konventionierte Werkstatt zu wählen. Damit können die Spesen direkt von der Versicherung verrechnet werden.
Tipp: Falls Sie Anrecht auf Assistance-­Leistungen haben wie z. B. Pannenhilfe vor Ort oder ­Abschlepp-­­ und Bergungsdienste, ­kontaktieren Sie bitte unmittelbar nach dem Unfall die auf dem Assistance-Kärtchen verzeichnete ­grüne ­Nummer.

Europäischer Unfallbericht – Was muss angegeben werden?

  • Die amtlichen Kennzeichen der am ­Unfall beteiligten Fahrzeuge sowie Namen und Adressen der beteiligten Fahrer
  • Die Versicherungen der Beteiligten
  • Eine Beschreibung des ­Unfallhergangs
  • Ort und Zeit des Unfalls
  • Die Unterschrift beider Lenker oder Versicherter (falls möglich), oder die eigene Unterschrift und/oder jene des Lenkers Ihres Fahrzeuges
  • Ort und Zeitraum, an dem die ­beschädigten Sachen begutachtet werden können
  • Name und Adresse von ­anwesenden Zeugen bzw. die Angabe der ­Be­hörde, falls Ordnungskräfte am Unfallort eingetroffen sind.

 

Sind durch den Unfall Verletzungen aufgetreten, sind bei der Meldung noch weitere Angaben erforderlich wie etwa Hinweise zum ­Geschädigten (Alter, Tätig­keit, Einkommen),
die Beschreibung der erlittenen ­Personenschäden und die entsprechende ärztliche Dokumentation.

 


Mit Sicherheit gut vorgesorgt – Schutz vor Risiken

Raiffeisen bietet Versicherungen in allen Lebenssituationen.

Quelle: RVD

 

Die Grüne Karte

Die „Grüne Karte“ dient im Ausland als Nachweis eines aus­reichenden Haftpflichtversicherungsschutzes für Ihr Fahrzeug.

Nähere Auskünfte erhalten Sie in Ihrer Raiffeisenkasse.

Wer in seinem Urlaub mit eigenem PKW auch in außereuropäische Länder wie z. B. Israel, Marokko, Türkei u. a.m. reisen möchte, sollte sich vorher von seiner Kfz-Versicherung beraten lassen. Weitere Infos unter www.ucimi.it/it_IT/carta-verde

Auch wenn Sie das Dokument europaweit nicht zur Einreise oder bei einem Unfall benötigen, ist es ein hilfreicher Reisebegleiter und enthält wichtige Angaben über das versicherte Fahrzeug, dessen „Heimatversicherung“ und vor allem die Namen und Anschriften der im Ausland zuständigen Schadenbüros.

Bei einem motorisierten ­Auslandsaufenthalt ist auch die ­­Kfz-Rechtsschutz­versicherung immer von Vorteil, da sie Ihnen im Falle eines Unfalls mit einem ausländischen Fahrer hilft, zu Ihrem Recht zu kommen.