Ausgabe 06/19 -

Sicher unterwegs – Autofahren im Winter

Kälte, Dunkelheit und schlechtes Wetter machen das Autofahren im Winter zu einer echten Herausforderung. Wer sicher durch die kalte Jahreszeit kommen will, sollte einige Tipps beherzigen und auf den richtigen Versicherungsschutz achtgeben.

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Generelle Tipps:

  • Rechtzeitig Winterreifen montieren: ab ­15. November gilt auf der Brennerautobahn ­zwischen Affi und dem Brenner Winterreifen­pflicht. Auf den anderen Straßen darf bei winterlichen Verhältnissen, sprich bei Schnee, Matsch und Glatteis, nur fahren, wer entweder Winterreifen oder Schneeketten montiert hat.
  • Fahrgeschwindigkeit drosseln: überhöhte Geschwindigkeit kann auf eisglatten Straßen besonders schwere Folgen haben. Passen Sie also Ihr Fahrtempo der Witterung an. Ein großzügiger Sicherheitsabstand verringert das Risiko eines Auffahrunfalls.
  • Lichtmittel auf Funktion testen: die Beleuch­tungsanlage des Autos ist besonders in der dunklen Jahreszeit wichtig. Kontrollieren Sie regelmäßig, ob alle Lichter richtig funktionieren.
  • Frostschutz prüfen: Sorgen Sie für freie Sicht auf der Windschutz­scheibe. Überprüfen Sie rechtzeitig den Frost­schutz für Scheibenwaschanlage und Kühleranlage.
  • Batterie checken lassen: Viele Pannen im Winter sind auf Probleme mit der Batterie zurückzuführen. Wenn die Batterie beim Starten schwächelt, sollten Sie eine Werkstatt aufsuchen.
  • Bremsen kontrollieren: Bremsscheiben und -beläge sowie die Bremsflüssigkeit müssen einwandfrei funktionieren. Auch hier gilt: ­Kontrollieren!
  • Winterausrüstung mitnehmen: Panne, Stau oder Unfall im Winter können lange Wartezeiten bedeuten! Für längere Fahrten deshalb unbedingt Jacken, Handschuhe, Wolldecken und eine Thermoskanne mit heißem Tee mitnehmen. Überprüfen Sie vor Fahrtantritt auch immer den Ladezustand Ihres Handys!

Was tun, wenn der Unfall passiert ist?

  • Erstes Gebot: Ruhe bewahren. Bei verletzten Personen umgehend die Notrufnummer 112 anrufen!
  • Füllen Sie den Europäischen Unfallbericht sorgfältig aus! Genaue Angaben über Ort, Datum und Uhrzeit, Kennzeichen und Versicherungsgesellschaft, Hergang des Unfalls samt Beschreibung oder Angaben zum Unfallgegner sind unbedingt erforderlich. Je vollständiger die Daten, umso rascher kann der Schaden ­abgewickelt werden.
  • Melden Sie umgehend den Schaden bei Ihrer Raiffeisenkasse oder dem Raiffeisen ­Ver­sicherungsdienst.
  • Die Abwicklung für die Behebung des Blechschadens läuft zügig und unkompliziert ab, denn Versicherer und seine ­Partnerwerkstätten arbeiten Hand in Hand. Wird das Auto in einer dieser Werkstätten repariert, dann hat der Versicherte den Vorteil, dass die Bezahlung direkt zwischen Autowerkstatt und Versicherer erfolgt.

Hinweise zur Versicherung:

  • Bei einem selbst verschuldeten Unfall mit einem anderen Verkehrs­teilnehmer kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden am gegnerischen Fahrzeug auf.
  • Wenn Sie eine „Kaskoversicherung“ als Zusatzversicherung zur ­gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, ­werden auch die Kosten für Schäden an Ihrem Fahrzeug übernommen.
  • Versicherungen gegen Sturm und Schneeschäden sind in der ­Winterzeit ­empfehlenswert. Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherungs­berater und überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz!

 


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