Ausgabe 05/17 -

Hab und Gut richtig versichern

Wissen Sie eigentlich, was Ihr Hausrat wert ist? Ist Ihnen bewusst, was es kostet, Ihre Möbel, Geräte, Kleidung und vieles mehr neu zu ersetzen? Meist denkt man darüber erst nach, wenn Eigentum und Lieblingssachen beschädigt, verloren oder zerstört wurden. Entspannt sein kann hingegen, wer sein Hab und Gut richtig versichert hat.
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Bei der Absicherung der eigenen vier Wände denken viele zunächst an die globale Gebäude­versicherung. Diese schützt das Wohnhaus und die damit fest verbundenen Gebäude­teile (­Türen, Fenster, Treppen etc.) unter anderem bei Brand-, Wasser- und Sturmschäden. Auch Haftungsschäden, die vom Gemeinschaftseigentum ausgehen, wie beispielsweise von einem umgestürzten Baum im Vorgarten des Gebäudes, sind abgedeckt. Im Fall von Mehr­familienhäusern oder Kondominien ­kümmert sich in der Regel der Verwalter um diesen ­wichtigen Versicherungsschutz.


Was zum Hausrat zählt

Das eigene Heim besteht aber nicht nur aus der Gebäudehülle, sondern besticht vor allem durch den Inhalt. Die Küche mit edlen Elektrogeräten, die sorgfältig ausgewählten Einrichtungsgegenstände, Teppiche und Vorhänge machen die Wohnung zum gemütlichen Zuhause. Erinnerungs­stücke wie Bilder oder das ­Porzellanservice der Großeltern verleihen der Wohnung eine persönliche Note. Aber auch Bekleidung, die Sportausrüstung, Bücher, elektronische Geräte u. a. m. gehören zum Hab und Gut. Wird der Wert all dieser Gegenstände, die zum Hausrat gezählt werden, summiert, kommt ein ­beachtlicher Betrag zusammen, der über eine Hausratversicherung abgedeckt ist.
Wird beispielsweise die Küche durch einen Wasserrohrbruch unter Wasser gesetzt, dann ersetzt die Versicherung defekte Geräte, Küchenmöbel oder zerstörte Lebensmittel. Gerät der Fernseher in Brand und zerstört das Mobiliar, Teppiche und Vorhänge, dann greift ebenfalls die Hausratversicherung. Falls eine Diebstahlversicherung mitabgeschlossen wurde, dann ersetzt diese die beim Einbruch entwendeten Gegenstände und kommt für die Einbruchschäden an Fenster und Türen auf.

Mieterschutz

Jeder Mieter haftet für Schäden, die er selber verursacht. Aus diesem Grund sollten Mieter stets ausreichend versichert sein, und zwar auch dann, wenn der Kondominiumsverwalter eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat und der Wohnungseigentümer die Mietwohnung versichert hat. Denn auf dem Regressweg können Schäden vom Mieter zurückverlangt werden. Informationen erteilen die Berater in der Raiffeisenkasse.

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