Ausgabe 05/14 -

Ratgeber Versicherungen – Sie fragen, wir antworten

Vorsicht Traktoren! Müssen landwirtschaftliche Fahrzeuge gleich versichert werden wie PKWs?

Gerade wenn’s passiert ist, dann ist guter Rat teuer. Das Team im Schadenbüro Raiffeisen Versicherungsdienst/Assimoco in Bozen bearbeitet bis zu 60 Schadenfälle täglich. Diese Rubrik beantwortet häufig gestellte Fragen.

 

Vorsicht Traktoren! Ich wohne in einem Gebiet, in dem zur Erntezeit viele landwirtschaftliche Fahrzeuge unterwegs sind. Müssen landwirtschaftliche Fahrzeuge gleich versichert werden wie PKWs?

Für jedes Fahrzeug auf öffentlicher Straße ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht. Dies dient zum Schutz und zur Absicherung aller Verkehrsteilnehmer. Diese Pflicht gilt somit auch für Traktoren und andere landwirtschaftliche Maschinen, die auf öffentlichen Straßen unterwegs sind. Gleich wie bei PKWs gelten auch bei der Absicherung von Traktoren die Mindestversicherungssummen von sechs Mio. Euro.

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Vor allem während der Erntezeit häufen sich die Schadenmeldungen von Unfällen im Straßenverkehr mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Diese können oft nur schwer überholt werden. Erhöhte Wachsamkeit ist insbesondere an Kreuzungen gefragt, wo die Erntemaschinen sehr langsam abbiegen. Häufig schätzen andere Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeit der landwirtschaftlichen Fahrzeuge falsch ein und es kommt zu Kollisionen. Neben dem geringen Tempo der Fahrzeuge, das Autofahrer immer wieder zu abrupten Bremsmanövern zwingen kann, verursacht auch das Ausschwenken von anhängenden Geräten beim Abbiegen der Traktoren ein erhöhtes Unfallrisiko. Auch sind die Fahrbahnen in der Nähe der Ausfahrten von Feldwegen oft verschmutzt. In der Erntezeit sollten sich Autofahrer in Geduld üben. Auch dann, wenn es auf unübersichtlichen und engen Landstraßen oft nur langsam vorangeht. Gegenseitige Rücksicht und Aufmerksamkeit, aber auch eine erhöhte Vorsicht der Fahrer von landwirtschaftlichen Fahrzeugen sind das beste Mittel, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.

Mehr dazu unter: www.rvd.bz.it/Ratgeber